Regionalplan Südlicher Oberrhein: Teilfortschreibung „Windenergie“

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2026 Abwägungsbeschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen zum (1.) Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie“ gefasst sowie einen geänderten (2.) Entwurf der Teilfortschreibung „Windenergie“ und die Durchführung eines erneuten (2.) Offenlage- und Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt sowie die textlichen Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan Südlicher Oberrhein neugefasst werden. Damit soll das Plankapitel 4.2.1 des rechtsgültigen Regionalplans ersetzt werden. Darüber hinaus soll mit dieser Teilfortschreibung in Kenzingen ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege teilweise zurückgenommen werden, um dort die Festlegung eines Windenergiegebiets zu ermöglichen.

Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.

Der geänderte Planentwurf, dessen Begründung und der Umweltbericht stehen zusammen mit verschiedenen „zweckdienlichen Unterlagen“ (einschließlich der Abwägungsbeschlüsse über die Stellungnahmen der 1. Beteiligung und Geodaten) können vom 9. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026 im Internet unter www.vrso.de/wind eingesehen und abgerufen werden.

Für Münstertal ergeben sich diese Änderungen:

 

VRGBelegenheitsgemeinden

Umgang aufgrund der im 1. Offenlage- und Beteiligungsverfahren

gewonnenen Erkenntnissesowie der im Nachgang

erfolgten Abwägungsschritte

Beschlussempfehlung

Gesamtfläche in ha

vorher / nachher

W-159 

Bollschweil,

Münstertal/Schwarzwald

Das Gebiet wird wegen Grundwasserschutz, gesetzlich geschützten Biotopen sowie wegen Flächen mit hoher Konfliktintensität (Aus regionaler Sicht wichtige Bereiche für das Schutzgut Arten und Lebensräume, Biotopverbund, Bodenschutzwald, Wasserschutzgebiet, Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiet) bei gleichzeitig niedrigerer Windhöffigkeit verkleinertVerkleinerung38,8 / 31,5
W-162

Ehrenkirchen,

Münstertal/Schwarzwald,

Staufen im Breisgau

Das Gebiet wird wegen Waldrefugien, gesetzlich geschützten Biotopen so-
wie wegen Flächen mit hoher Konfliktintensität (Aus regionaler Sicht wich-
tige Bereiche für das Schutzgut Arten und Lebensräume, Biotopverbund,
Bodenschutzwald, Landschaftsbild, alte Waldbestände >120 Jahre) bei
gleichzeitig niedrigerer Windhöffigkeit verkleinert.
Verkleinerung285,8 / 270,8
W-166Münstertal/SchwarzwaldDas Gebiet bleibt vollständig erhalten.Keine Änderung5,1
W-170Münstertal/SchwarzwaldDas Gebiet bleibt vollständig erhalten.Keine Änderung4,4
W-176Münstertal/SchwarzwaldDas Gebiet wird wegen des visuellen Überlastungsschutzes verkleinert.Verkleinerung12,7 / 12,0
W-177

Müllheim,

Münstertal/Schwarzwald,

Sulzburg

Das Gebiet wird auf Basis der im Rahmen des 1. Offenlage- und Beteiligungsverfahrens vorgelegten Gutachten (durch die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bestätigt) erweitert. Zudem wird das Gebiet wegen gesetzlich geschützten Biotopen sowie wegen Flächen mit hoher Konfliktintensität (Aus regionaler Sicht wichtige Bereiche für das Schutzgut Arten und Lebensräume, Bodenschutzwald, Landschaftsbild, alte Waldbestände >120 Jahre) bei gleichzeitig niedrigerer Windhöffigkeit verkleinert. Isolierte Teilflächen entfallen wegen Mindestflächengröße.

Erweiterung /

Verkleinerung

91,6 / 92,8

 

Link zur Gebietsdokumentation mit Änderungen

Link zur Übersichtskarte mit den Änderungen seit dem 1. Offenlage-Entwurf

 

Zusätzlich besteht für jedermann die kostenlose Zugangsmöglichkeit, die Unterlagen beim Verband Region Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg i. Br., Zimmer 04), während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00 Uhr) einzusehen.

Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Südlicher Oberrhein bis spätestens 10. April 2026 Stellung nehmen.

Bitte beachten Sie, dass nur in Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist (vgl. § 9 Absatz 3 Satz 1 ROG).

Die geänderten Teile des Planentwurfs können den „zweckdienlichen Unterlagen“ entnommen werden.

Stellungnahmen sollen vorrangig über das Online-Formular auf der Internetseite www.vrso.de/windbeteiligung oder elektronisch in Textform an windbeteiligung@vrso.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch während der o. g. Sprechzeiten an o. g. Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).

Informationen der Gemeinde zu den jeweiligen Windkraftprojekten

Zum Windkraftprojekt Haldenköple werden hier in Kürze Informationen bereitgestellt.

Die iTerra energy GmbH hat der Gemeindeverwaltung am 04. Dezember mitgeteilt, dass die Planungen für den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal eingestellt wurden.

Die Pressemitteilung können Sie hier einsehen.

Der Windpark Ehrenkirchen-Münstertal war als Poolingpläche zwischen den Gemeinden Münstertal und Ehrenkirchen sowie ForstBW ausgeschrieben worden. Im Gebiet Laitschenbacher Kopf / Lattfelsen / Rödelsburg / Hexenboden / Maistollen wurden bis zu 6 Windenergieanlagen geplant. Unabhängig von den tatsächlichen Standorten der Anlagen wären die Pachteinnahmen unter den Beteiligten aufgeteilt worden.

Die Das Grüne Emissionshaus GmbH, ein Tochterunternehmen der badenova, errichtet auf Flächen der Gemeinden Sulzburg und Müllheim 5 Windenergieanlagen. Der östlichste Standort S3 befindet sich unweit der Gemarkungsgrenze zu Münstertal.

 https://www.badenovawaermeplus.de/erneuerbare-energien/wind/windenergieanlagen/sirnitz-dreispitz/