Informationen zum Wolf im Schwarzwald
Hier finden Sie die jeweiligen Präsentationen der Öffentlichen Info-Veranstaltung "Weidewirtschaft und Wolf"
Das Umweltministerium B.W. hat einen Katalog mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen veröffentlicht.
Darin werden auch Fragen zum Thema Landschaftspflegerichtlinie detailliert beantwortet.
- Grundlagen und Inhalte der Förderung von Wolfspräventionsmaßnahmen
- DLG Merkblatt „Leitfaden Elektrozäune“
- Antrag auf eine Zuwendung
- Anlage: Investitionen zum Herdenschutz
- Anlage: Ausgleich Aufwendungen und Schäden
- Gemarkung Münstertal zählt jetzt zum Fördergebiet
- Karte Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald (Stand 31.07.2020)
- Informationen zum Wolfsmanagement und zum Herdenschutz in Baden-Württemberg (Stand 31.07.2020)
- Was ist zu tun bei Verdacht auf Wolfsriss?
- Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen
Über den Zeitraum April bis Ende August diesen Jahres wurden Weideflächen mit Wildtierkameras ausgestattet, um das Querungsverhalten von Wildtieren an den Litzenzäunen festzuhalten.
Die im Sommer 2022 gesammelten Daten geben die Hinweise, das sowohl bestromte als auch unbestromte (auch wolfsabweisend gestaltete) Litzenzäune von Rehen und Gämsen gequert wurden. Eine abschließende Bewertung ist aber aufgrund der geringen Stichprobengröße noch nicht möglich. Die FVA möchte deshalb einzelne Fragestellungen nochmals aufgreifen und ein Folgeprojekt starten.
Dafür werden Teilnehmer mit geeigneten Weideflächen gesucht, die im kommenden Jahr mit Wildtierkameras beproben werden können. Für eine Vorauswahl sollten die Weideflächen folgende Kriterien erfüllen:
· Weidefläche wird zeitweise mit Schafen, Ziegen oder Rindern beweidet
· Wolfsabweisende Zäune gemäß dem empfohlenen Schutz (5 Spanndrahtlitzen, entsprechende Bestromung) im Einsatz
· Wildtierkameras können ab Januar 2023 bis ca. April 2024 auf den Weideflächen installiert werden
· Weidezaun wird im Winter nicht abgelegt
· Weidezaun kann außerhalb der Beweidung im acht -wöchigen Wechsel mit fünf und zwei Litzen beprobt werden (Umbau durch FVA)
· Weidefläche grenzt an Waldrand an
· Wildtiere wie Reh-, Gams- oder Rotwild ist regelmäßig auf der Weidefläche bekannt
Interessierte Jagende oder Tierhaltende, die potentiell geeignete Weideflächen für eine Beprobung zur Verfügung stellen könnten, werden gebeten sich an Pia.Hartmann@forst.bwl.de zu wenden. Eine detaillierte Projektbeschreibung finden Sie hier.