Soziale Einrichtungen
Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Breisgau/Hochschwarzwald und Emmendingen e.V.
Seniorenwohnanlage Staufen
Bahnhofstraße 8
79219 Staufen
Leitung: Frau Reingard Huber
Tel. 0 76 33 / 76 55
Fax 0 76 33 / 80 24 24
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für Senioren, die es erlaubt, in den "eigenen vier Wänden" alt zu werden. Betreutes Wohnen bedeutet Unabhängigkeit und die Gewissheit, bei Bedarf auf Hilfe und Beratung zurückgreifen zu können. Zur Verfügung stehen Ein- und Zweizimmerwohnungen, die nach Lage, Zuschnitt und Ausstattung den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Des Weiteren gibt es gesellige Veranstaltungen in der Begegnungsstätte, die es ermöglichen, miteinander in Kontakt zu kommen.
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet: www.awo-bhe.de
Bismarckstr. 3-5
79379 Müllheim
Tel. 0 76 31 / 8 01 -220
Beratung für Kur- und Erholungsmaßnahmen
Familienpflege Bezirksstelle Müllheim, Hebelstr. 1
Tel. 0 76 31 / 28 26
Mobile und Ambulante Pflegedienste
- Behindertenfahrten
- DRK-Hausnotrufzentrale
- Kleiderkammer
- Kur- und Erholungsvermittlung
- Gesundheitsprogramme
Seniorengymnastik
Ansprechpartnerin Münstertal:
Frau Anita Küchlin, Telefon 07634/1753
DRK-Beratungsstelle für Spätaussiedler
Bad Krozingen, Tel. 0 76 33 / 31 18
Mo., Mi., Fr. 10:00-12:00 Uhr
Zuständigkeit Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen
Station Schallstadt, Frau Karin Birk
Tel. Nr.: 0 76 64 / 40 58 06 9
Dienstmobilnummer: 01 76 / 176 126 24 oder unter karin.birk@familienwerk-soelden.de
Sollten Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, können sie sich gerne an sie wenden. Auch unter www.dorfhelferinnenwerk.de können sie sich schon einige Informationen einholen.
Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
Als gesetzlich Versicherte können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Gründe dafür können beispielsweise sein:
- Schwangerschaft
- Entbindung
- Krankenhausaufenthalt
- Kurmaßnahmen (Vorsorgekur, medizinische Rehabilitationsmaßnahme, Mutter/Vater-Kind-Maßnahme)
Hinweis: Bei "akuten Erkrankungen" gewähren verschiedene Krankenkassen auch eine Haushaltshilfe, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht zwingend erforderlich ist. Viele Krankenkassen gewähren über den gesetzlichen Anspruch hinaus eine Haushaltshilfe aufgrund ihrer Satzung.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Organisationen zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, erstatten sie die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.
Achtung: Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Krankenkasse keine Kosten. Sie kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten stehen.
Hinweis: Bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen hängt die Hilfe von den vertraglichen Regelungen ab, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Leistungen und deren Voraussetzungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass
Verfahrensablauf
Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Internetseiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
Kosten/Leistung
zwischen 5 und 10 Euro Zuzahlung pro Tag
Rechtsgrundlage
- die haushaltsführende Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann und
- im Haushalt
- ein Kind unter 12 Jahren oder
- ein Kind mit Behinderung lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Ausnahme: Wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einer Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Kind im Haushalt lebt. - bei Schwangerschaft: ärztliches Attest, mit folgenden Informationen:
- die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
- den Tag der Entbindung
- die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes
- bei Krankheit: ärztliches Attest über die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes oder der Krankheit
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) (Sonstige Leistungen)
- § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
- § 24h Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Haushaltshilfe)
- § 38 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Haushaltshilfe)
- § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Zuzahlungen)
Sozialbetreungsstelle Müllheim
Hebelstr. 1 a
79379 Müllheim
Tel. 0 76 31 / 17 77 -40
Der ehrenamtliche „Helferkreis Münstertal“ bietet Hilfe in folgenden Bereichen an:
- Betreuung von älteren und kranken Menschen
- Entlastungen für pflegende Angehörige
- Einkäufe und Besorgungen
- Fahrten zum Arzt
- Hilfe in dringenden Notlagen
- Hilfestellung bei behördlichen Anträgen
Ansprechpartnerin
Roswitha Ruh
Telefon: 07636/427
"Essen auf Rädern" Münstertal
Herr Manfred Ortlieb, Tel. 01573 0135046
Pflegestützpunkt Baden-Württemberg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Standort Bad Krozingen/Südlicher Breisgau
Grabenstraße 2, 79189 Bad Krozingen
Tel. 0761/2187-2971, 0761/2187-2972
pflegestuetzpunkt@lkbh.de
Sprechstunde im Rathaus
Wir informieren Sie gerne vertraulich, neutral und kostenfrei zu Themen im Vor- und Umfeld von Pflege.
Die Sprechstunde ab 2023 im Rathaus Münstertal findet immer am 1. Dienstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr tatt.
Auch außerhalb dieser Sprechstunde erreichen Sie uns im Pflegestützpunkt zu den üblichen Öffnungszeiten. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Ortsverein Staufen
Auf dem Rempart 12a, 79219 Staufen
Tel. 0 76 33 / 80 22 77
Beratung und Hilfe:
- in Familien-, Ehe- und Erziehungsfragen
- bei Schwangerschaft
- in sozialen und behördlichen Angelegenheiten
Sprechzeiten:
Mo. 10:30-12:30 Uhr
Do. 15:30-17:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Gesetzliche Betreuung:
Beratung und Begleitung für Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Beratung und Hilfe für psychisch Kranke
Beratungsstelle Bad Krozingen
Tel. 0 76 33 / 95 80 70
F.d. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
SOS werdende Mütter e.V. hilft allen Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine schwierige Lage gekommen sind. Bei uns finden Sie Umstandsmode, Baby- und Kinderartikel.
Kleiderstube Schallstadt, Steingasse 13
Termine nach Vereinbarung: Tel. 01 60 / 5 52 02 93
Wie auch immer Ihre Not aussehen mag - wir stehen Ihnen auf freundschaftlicher und vertrauensvoller Basis mit Rat und Tat zur Seite.
Der Verein ist selbstständig und unabhängig.
Ansprechpartnerin für das Münstertal:
Birgit Ehrhard, Tel. 0 76 36 / 78 86 67
Sozialstation südl. Breisgau e.V.
Am Alamannenfeld 14
79189 Bad Krozingen
Tel. 0 76 33 / 1 22 19
Fax 0 76 33 / 92 89 15
Ambulanter Pflegedienst:
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Vermittlung von Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen
- Abrechung mit allen Kranken- und Pflegekassen
Staufen, Kapuzinerhof im Erdgeschoss
Tel. 0 76 33 / 92 31 56 1
Öffnungszeiten:
Mittwoch und Freitag
15:00-15:30 Uhr
Unsere Geschäftsstelle:
79189 Bad Krozingen, Bahnhofstraße 4b
Tel. 0 76 33 / 92 31 56 1
staufener-tafel@online.de
Homepage: www.staufener-tafel.de
0800 / 111 0111 oder 0800 / 111 0222
Evang. Gemeindezentrum Bad Krozingen
Schwarzwaldstraße 7
79189 Bad Krozingen
Tel. 0 76 34 / 45 78
Kath. Gemeindehaus St. Alban
Bad Krozingen, Schwarzwaldstr. 7
Tel. 0 76 33 / 1 62 03