Grillstelle am Riggenbach nur über vorherige Anmeldung nutzbar

Die Benutzung des Grillplatzes am Riggenbach (Breitmatte) ist nur über eine vorherige Anmeldung bei der Gemeinde Münstertal/Bürgerbüro möglich. Eine Benutzung ohne vorherige Anmeldung ist nicht gestattet.

Schon seit mehreren Jahren gibt es immer wieder berechtigte Beschwerden von Anwohner/innen und Besucher/innen der Grillstelle bzgl. Lärm und der Parksituation in diesem Bereich. Die Gemeinde, die diese Grillstelle als öffentliche Einrichtung betreibt, ist für die Einhaltung der Lärmzeiten und die daraus resultierenden Folgen letztlich verantwortlich (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 – 1 S 1081/93 zu dieser Konstellation). Um dieser gesetzlichen Pflicht gerecht zu werden, hat die Gemeindeverwaltung nun ein Anmeldesystem für diese Grillstelle eingeführt. Dieses entspricht häufiger und üblicher Verwaltungspraxis und wird in anderen Gemeinden bereits seit längerem praktiziert. Es ist somit nicht unüblich. Bei der Anmeldung werden die Besucher/innen ebenfalls auf die verkehrsrechtliche Situation hingewiesen (Nutzung Wanderparkplatz Riggenbach), so dass man sich auch hier ebenfalls eine entsprechende Entlastung verspricht. Natürlich kann dies keine 100 %ige Gewähr geben, jedoch ist dies eine geeignete und zumutbare Verfahrensweise um dieses Problem zu lösen. Natürlich wird die Gemeindeverwaltung nach einer entsprechenden Zeit den ganzen Sachverhalt überprüfen und analysieren, ob das Anmeldeverfahren einen entsprechenden Nutzen gebracht hat oder ob andere effektivere Alternativen zur Verfügung stehen. Wir bitten Sie daher um Verständnis.

Die Anfrage der Verfügbarkeit des Grillplatzes kann per Telefon unter 07636 707 26 oder per E-Mail buergerbuero@muenstertal.de erfolgen.

Benutzungsordnung