Am Freitag, 20. September 2024 findet der diesjährige Betriebsausflug der gesamten Belegschaft der Gemeinde Münstertal statt, weshalb das Rathaus den ganzen Tag geschlossen ist.
Die Mitarbeiter der Touristinformation sind jedoch zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten um Beachtung.
Merkblatt "Stopp Tigermücke" (mit freundlicher Genehmigung der Stadtgärtnerei Basel-Stadt)
Die Gemeinde Münstertal erhält im Rahmen des Investitionsprogrammes des Landes Baden-Württemberg zur Kinderbetreuungsfinanzierung einen Zuschuss i.H.v. 154.000 Euro.
Zum 01.09.2023 wurde die Kindertageseinrichtung der Bärenkinder e.V. in den Räumlichkeiten im Dachgeschoss der Belchenhalle in Betrieb genommen.
Der steigende Bedarf an U3-Plätzen machte diese finanziell große Investition notwendig. Umso erfreulicher ist es, dass nun durch das Investitionsprogramm jeweils ein Festbetrag von 7.700 Euro pro Betreuungsplatz (es wurden 20 U3-Plätze geschaffen) beantragt und ausbezahlt werden konnte. Die Gemeinde freut sich über diesen Zuschuss, da die Investitionskosten im Bereich der Kinderbetreuung sehr hoch sind. Die Verwaltung appelliert weiter an die Entscheidungsträger des Landes entsprechende Gelder für die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen, da es ansonsten sehr schwer wird den Rechtsanspruch der Kinderbetreuung den die Gemeinden gewährleisten müssen zu realisieren.
Die Gemeinde wird auch in diesem Jahr alle Halter mit 6 und mehr Ziegen mit einer Ziegenprämie unterstützen.
Aus diesem Grund bitten wir um Mitteilung der zum Stichtag 15. Oktober 2024 gehaltenen Ziegen bis spätestens 31. November 2024.
Entsprechende Meldeformulare sind ebenfalls auf dem Informationsständer neben dem Eingang zum Bürgerbüro erhältlich.
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 13 - 15 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die vorbesprochenen Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 13.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich umgehend an Herr Frank Wekker, Tel. 07636/707-32, E-Mail:fwekker@muenstertal.de um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Münstertal/Schwarzwald, 29.07.2024
0.0 Zusammenfassende Erläuterungen
1.1.1 Gebietskulissen WindSolar Ausschnitt Münstertal
1.1.2 Gebietskulissen WindSolar Ausschnitt
2.1 W 162 Etzenbacher Höhe Lattfelsen Laitschenbacher Kopf
2.4 W 176 Langenbacher Kopf Wolfiskopf
2.7 W 169 Böschliskopf Grader Grund Riesterkopf
3.0 RgVd-HR-BS VRG-Bewertung (Steckbrief)
3.1 VRG 10 Weiherfelsen Steckbrief
Zum Frühjahr 2025 erstellt die Gemeinde Münstertal eine Neuauflage einer repräsentative Image- und Informationsbroschüre. Dieses Druckwerk wird unsere Gemeinde optisch und inhaltlich aus allen Blickwinkeln darstellen – Themen wie Wirtschaftsstandort, Kinder und Jugendarbeit, Gesundheit und Soziales, Freizeit und Kultur werden u.a. aufbereitet.
Vor allem das Thema „Handel und Gewerbe“ wird in dieser Publikation einen großen Stellenwert einnehmen. Für die Unternehmen bietet sich die Möglichkeit einer ausführlichen Darstellung in Wort und Bild. Nach Fertigstellung wird die Broschüre über ca. 5 Jahre an Neubürger, Neuarbeitnehmer und -unternehmer, Interessierte und an ausgesuchte Gäste verteilt. Neubürger erhalten Sie bei Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Zudem wird die Ausgabe im Rathaus, in öffentlichen Einrichtungen und vielen stark frequentierten Geschäften erhältlich sein. Die Broschüre ist sowohl für Bürger und Neubürger als auch für Gäste unserer Gemeinde eine wichtige Orientierungshilfe und Informationsquelle.
Mit der Ausführung wurde der Infoprint Verlag, Herr Ralf Flückiger aus Villingen, beauftragt. Hr. Flückiger wird in den nächsten Wochen persönlich potentielle Teilnehmer*innen ansprechen. Interessenten können sich auch direkt an Herrn Flückiger vom infoprint Verlag (Tel. 0160 96793331 oder info@infoprint-online) wenden.
Aber auch den örtlichen Vereinen möchten wir die Möglichkeit bieten, sich in einem Kurzportrait (1-2 Fotos mit kurzem Text mit maximal 800 Zeichen) zu präsentieren. Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss für die Vereinsportraits der TT.MM.JJJJ ist. Interessenten können sich auch hier direkt an Herrn Flückiger vom infoprint Verlag (Tel. 0160 96793331 oder info@infoprint-online.de) wenden. Einsendungen der Vereine können bis 31.10.2024 berücksichtigt werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:00 Uhr im Rathaus Münstertal statt.
Die Termine 2024:
25.09.2024
30.10.2024
27.11.2024
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können Sie sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Schneider, Tel. 07636 707 0.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Stellungnahmen können bis zum Ende der Offenlage eingebracht werden / Unterlagen stehen im Internet zum Download bereit
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt durch das europäische Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000“ wird aktuell ein Managementplan für das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ erarbeitet. Die Vorkommen der geschützten Vogelarten wurden dazu erfasst und zusammen mit Maßnahmenempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Managementplan dargestellt.
Der Entwurf des Plans wird in der Zeit vom 22.07.2024 bis 16.09.2024 öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ oder unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung
zum Download bereit. Sofern Sie über keinen oder für den Download nicht ausreichenden Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Personen.
Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege:
Verfahrensbeauftragte für den Natura 2000-Managementplan: Ina Hartmann, Ina.Hartmann@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4144
Martina Ossendorf, Martina.Ossendorf@rpf.bwl.de, Tel. 0761/208-4228
Sie haben für die Dauer der Planauslegung, also vom 22.07.2024 bis 16.09.2024, die Möglichkeit zum Managementplan Stellung zu nehmen.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagemen@rpf.bwl.de (mit dem Betreff: Stellungnahme MaP Südschwarzwald).
Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen im Vogelschutzgebiet Sie sich beziehen. Hilfreich ist hier die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
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