Die Gemeinde Münstertal sucht zum 01.03.2026 oder später einen
stellvertretenden Bauamtsleiter (m/w/d)
mit der Perspektive zur Übernahme der Bauamtsleitung. Die Besetzung dieser Vollzeitstelle ist mittelfristig im Rahmen einer geordneten Nachfolgeregelung vorgesehen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Als stellvertretende/r Bauamtsleiter/in werden Sie umfassend in alle zentralen Aufgabenbereiche eingeführt und übernehmen bereits frühzeitig Leitungs- und Schlüsselaufgaben
- Mitwirkung bei der Leitungs- und Führungsfunktion für die gesamte technische, ortsplanerische, planungshoheitliche und bauordnungsrechtliche Bauverwaltung der Gemeinde
- Mitarbeit bei der Gremienarbeit für Gemeinderat und deren Ausschüsse
- Bearbeitung komplexer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde
- Umgang und Abwicklung von Flächennutzungs- und Bauleitplanverfahren
- Prüfung und Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
- Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/VOL
- Bürgerberatung in allen Bau- und Planungsangelegenheiten
Ihr Profil und unsere Erwartungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts (Public Management), eine Ausbildung als Bauingenieur im Hoch- oder Tiefbau, Architekturwesen, Stadtplanung bzw. eine vergleichbare Qualifikation oder ein anderer geeigneter Studiengang
- Kompetenzen im Bereich Verwaltungsrecht sowie baurechtliches und technisches Verständnis
- Ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit
- Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Belastbarkeit und eine strukturierte, ergebnisorientierte Arbeitsweise
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der Gremien außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Wir bieten Ihnen:
- Eine herausfordernde und verantwortungsvolle Position mit klaren Entwicklungsperspektiven zur Bauamtsleitung
- Lange Einarbeitungszeit durch den bisherigen Stelleninhaber
- Vollzeitstelle im Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis zunächst in Besoldungsgruppe A11 mit Perspektive nach A13 bzw. analoge Eingruppierung nach TVöD
- Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeit und ein angenehmes Arbeitsklima in einem historischen Gebäude mit einem tollen Team
- Hansefit
Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe reizt und Sie bereit sind, die Zukunft unserer Gemeinde maßgeblich mitzugestalten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 12. Dezember 2025 an die Gemeindeverwaltung Münstertal, Wasen 47, 79244 Münstertal. Gerne auch per Mail an bewerbung@muenstertal.de als zusammenhängendes PDF-Dokument.
Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Weichert, Tel.: 07636/7070 und Herr Winterhalter, Bauamtsleiter, Tel.: 07636/70746 sowie Frau Dietsche, Personalamt Tel.: 07636/70734 gerne zur Verfügung.
Die iTerrra Energy GmbH hat mitgeteilt, dass die Planungen für den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal eingestellt wurden.
Für die Erstellung der Jahresendabrechnung für Wasser und Abwasser benötigen wir Ihre Zählerstände. Im Zuge einer digitalen Vorkampagne erhalten alle Abnehmer, die uns in den letzten Jahren der Ablesung zu Ihrem Buchungszeichen Ihre E-Mailadresse mitgeteilt haben, ab 21.11.2025 eine E-Mail mit dem Betreff Wasser - Jahresablesung 2025 und entsprechendem Link sowie Zugangsdaten. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen digitalen, papierlosen Service in Anspruch nehmen und uns Ihren Zählerstand bis zum 30.11.2025 melden. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, erhalten Sie anschließend eine Ablesekarte per Post.
Ab KW 49 (01.12.2025) werden die Ablesekarten per Post versendet.
Sie haben danach folgende Möglichkeit, uns Ihre Zählerstände zu übermitteln:
- Ausfüllen der Ablesekarte und Versand per Post oder Fax an das Servicecenter Saarbrücken oder Abgabe im Rathaus
- Auf dem Anschreiben der Ablesekarte sind ihre Online-Zugangsdaten enthalten. Mit Ihrem Buchungszeichen und Passwort oder mit Hilfe eines QR-Codes können Sie uns die Zählerstände bequem via Internet melden, über folgenden Link möglich https://www.ablesen.de/muenstertal/
Ihre Zählerstände benötigen wir bis zum 20.12.2025. Teilen Sie uns keinen Zählerstand mit, müssen diese maschinell errechnet werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Carmen Wiesler wenden. Sie erreichen sie in der Regel montags 8 – 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr unter der Tel.: 07636/707-31 oder per E-Mail cwiesler@muenstertal.de
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Am Freitagabend eröffnete Bürgermeister Patrick Weichert im Bürgersaal die Ausstellung Fenster in die Vergangenheit – Münstertal 1939-1945.
In vier Vitrinen haben wir – besonders hervorzuheben ist die Arbeit unseres Auszubildenden Linus Hofmann – Informationen, Fotos, persönliche Erinnerungsstücke und bewegende Briefe von Münstertälern aus der Zeit des zweiten Weltkrieges zusammengetragen.
Im Bürgersaal sprachen Elsa Brender, Herbert Pfefferle, Konrad Ruh und Waldemar Ortlieb als letzte Zeitzeugen über ihre Erinnerungen an die Schrecken der vergangenen Zeit und ihre Wünsche, was wir heute noch daraus lernen können.
Bernhard Ebner sang und spielte auf dem originalen Hohner-Akkordeon, das sein Vater im Krieg bei sich hatte und vor seinem letzten Kriegseinsatz, bei dem er fiel, in Münstertal zurückließ.
Allen, die diese eindrückliche Veranstaltung durch ihre persönliche Stimme so wertvoll machten, sprechen wir unsere höchste Anerkennung aus.
Unsere Ausstellung „Fenster in die Vergangenheit – Münstertal 1939-1945“ im Erdgeschoss des Rathauses ist noch bis in den Januar zu sehen.
Wir bedanken uns herzlich bei allen, die uns ihr wertvolles und auch persönlich bedeutendes Material hierfür zur Verfügung gestellt haben.
Nur durch die großen Anteilnahme auf unseren Aufruf, historische Dokumente aus dieser Zeit zu suchen, konnten wir so viele persönliche Münstertäler Schicksale wieder aus dem Schatten der Vergangenheit holen.
An alle Vereine, Institutionen und Organisationen
Zur Erstellung des kommunalen Veranstaltungskalenders für das Jahr 2026 werden alle Vereine und sonstige Veranstalter gebeten, ihre Veranstaltungen bis spätestens
17. November 2025
schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder per Email an lscheurer@muenstertal.de einzureichen.
Wir bitten darum, auch Veranstaltungen wie Hocks, Generalversammlungen, Konzerte usw. die außerhalb gemeindeeigener Räumlichkeiten stattfinden anzugeben, damit es zu keinen Terminüberschneidungen kommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheurer unter der Tel. Nr. 707-41 gerne zur Verfügung.
Seit dem 1. September bildet die Gemeinde Münstertal zwei junge Männer zum Forstwirt aus. Bürgermeister Patrick Weichtert begrüßte Jonas Durst und Marcel Richter bereits am 4. September im Rathaus. Seitdem sind beide in der Rotte des Forstreviers Branden unter Leitung von Forstrevierleiter Wolfgang Gutmann unterwegs. Neben dem sicheren Umgang mit der Motorsäge durch Schnittübungen, Jungbestands- und Gerätepflege, stehen Baumbestimmungsübungen und Arbeitssicherheit auf dem Praxislehrplan.
Zusammen mit Forstwirt Adrian Steiger werden sie, nach seiner Meisterprüfung Ende November, eine Azubirotte bilden und an verschiedenen Bereichen im Ober- und Untertal Einblick in alle Arbeitsbereiche, von Seilkranhieben über Pflanzungen bis hin zur Weginstandsetzung, bekommen.
Am 17. Oktober besuchte Bürgermeister Weichert zusammen mit der Gemeindeforstverwaltung die Forstwirte auf der Limberghütte, um aktuelle Themen, Wünsche und Ziele zu Besprechen. Der Münstertäler Gemeindeforst erstreckt sich über 2.696 ha mit vorwiegend steilem und somit für die Bewirtschafter sehr anspruchsvollem Gelände.
Die Gemeindeverwaltung wünscht beiden Lehrlingen viel Erfolg und Spaß in der Ausbildung!
Als vorbereitende Maßnahme zum weiteren Ausbau der L 123 steht die Befahrung der Grundstücksanschlüsse (Schmutz- und Regenwasser), abgehend vom Hauptkanal in der L 123 bis in die privaten Grundstücke hinein, an.
Die Verwaltung informiert darüber, dass mit der Befahrung nun gestartet wird.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch im Jahr 2026 möchten wir Sie wieder herzlich zu einem Frühjahrsempfang einladen.
Diese Veranstaltung hat sich bewährt und bietet eine schöne Gelegenheit, miteinander ins Gespräch zu kommen und auf das laufende Jahr zu blicken.
In festlicher Atmosphäre möchten wir gemeinsam einige schöne Stunden verbringen und aktuelle Themen aus unserer Gemeinde aufgreifen.
Der genaue Termin wird derzeit festgelegt. Sobald dieser feststeht, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie im Frühjahr begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Ihr Bürgermeister ist es mir ein Anliegen, für Sie erreichbar und präsent zu sein. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bürgernähe ist die offene Bürgersprechstunde.
Dort können Sie direkt mit mir über Ihre Anliegen sprechen – seien es Ideen, Wünsche oder Kritik. Alles, was Sie ansprechen, wird ernst genommen. Falls eine direkte Lösung nicht möglich ist, leite ich Ihr Anliegen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Fachämter weiter.
Die Bürgersprechstunden finden im Jahr 2026 zu folgenden Terminen jeweils ab 16:30 Uhr im Bürgermeisterzimmer statt:
- Mittwoch, 28. Januar 2026
- Mittwoch, 18. Februar 2026
- Mittwoch, 18. März 2026
- Mittwoch, 29. April 2026
- Mittwoch, 20. Mai 2026
- Mittwoch, 24. Juni 2026
- Mittwoch, 29. Juli 2026
- Mittwoch, 30. September 2026
- Mittwoch, 28. Oktober 2026
- Mittwoch, 25. November 2026
Für jede Bürgersprechstunde stehen vier Gesprächstermine à 15 Minuten zur Verfügung.
Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld eine gute Vorbereitung auf die Themen zu ermöglichen und Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei meinem Sekretariat für einen Termin an:
Frau Fierro, Tel. 07636 707 21
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister

Nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, begannen am Montag, 12. Mai, die Sanierungsarbeiten der Stützmauer zwischen dem Scharfenstein und dem Neuhoflift in Obermünstertal (L 123, Münstertal, Breisgau-Hochschwarzwald). Die Arbeiten sollen Ende Oktober abgeschlossen sein. Der Verkehr wird einspurig per Ampel an der rund 300 Meter langen Baustelle vorbeigeführt.
Die Instandsetzung der Stützmauer kostet rund eine Million Euro. Die Arbeiten werden von der Firma Bombardi Tiefbau aus Titisee-Neustadt durchgeführt.
ITERRA ENERGY STELLT UNTERSUCHUNGEN ZUM BAU EINES NEUEN WINDPARKS IN DER GEMEINDE EHRENKIRCHEN EIN.
Gießen, 21.03.2025 – Ende Februar 2025 hat sich die Geschäftsleitung der iTerra energy GmbH, einem Projektentwicklerbüro für Onshore-Windparks, einstimmig dafür entschieden, sämtliche Ambitionen zum Bau des Windparks Breisgau einzustellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die der Firma vorliegenden Ergebnisse einer Langzeit-Windmessung, die seit August 2024 durchgeführt wurde.
Ob ein Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit für die jeweilige Region als sinnvoll anzusehen ist, hängt von einer ausreichenden Menge an erzeugter Energie durch entsprechende Windverhältnisse ab. Die Grundlage für eine erste Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Windpark-Vorhabens bilden die Windatlas-Daten der einzelnen Bundesländer.
Die im Windatlas Baden-Württemberg enthaltenen Daten legen für den Standort Breisgau nahe, dass dieser für Windenergie geeignet ist. Zur Validierung dieser Daten führte die Firma uSens Energy Solutions GmbH im Auftrag der iTerra energy GmbH seit August 2024 eine Langzeit-Windmessung durch. Die ersten Ergebnisse der Messung offenbarten, dass die vorkommenden Windverhältnisse deutlich unter den Angaben des Windatlas‘ und den Erwartungen des Projektierers lagen, sodass eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit eindeutige Indikationen für einen Projektabbruch deduzierte.
In der Folge wurde die Windmessung eingestellt. Bis spätestens Ende März 2025 wird die für die Windmessung temporär errichtete Infrastruktur vollständig abgebaut. „Entgegen oftmaliger Behauptungen, Windpark-Vorhaben würden ohne eingehende Prüfungen und Untersuchungen beschlossen und durchgesetzt, zeigt der Windpark Breisgau, dass nicht jede Projektidee am Ende tatsächlich auch Realität wird“, resümiert Frank Sauvigny, CEO der iTerra energy GmbH.
Insgesamt 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.000 MWh/Jahr waren für den Windpark Breisgau vorgesehen, der im Jahr 2029 an das Netz gehen sollte.
Hintergrund:
Gegründet in 2015, betreut die iTerra energy GmbH umfassende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Am Hauptsitz in Gießen sowie vier weiteren Standorten in Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Bielefeld kümmern sich rund 60 Spezialisten und Spezialistinnen um die Realisierung von Windparks. iTerra energy verfügt über eine langjährige Expertise und ein breites Netzwerk an strategischen Partnern im Bereich von Onshore-Windenergieprojekten.
Weitere Informationen: www.iterra-energy.de
Kontaktdaten:
Inga Reich
PR- und Marketingmanagerin
Tel.: +49 641 9446478-61
E-Mail: ir@iterra-energy.de
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.






