Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Münstertal/Schwarzwald (ca. 5.100 Einwohner*innen) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 22. Oktober 2023, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 05. November 2023, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber*innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens bis zum Montag, 25. September 2023, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Münstertal, Wasen 47, 79244 Münstertal, verschlossen mit der Aufschrift “Bürgermeisterwahl” eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/ des Bewerbers, unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung, durch das Bürgermeisteramt Münstertal, Wasen 47, 79244 Münstertal kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger*innen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürger*innen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerber*innen rechtzeitig mitgeteilt. Im Falle einer Stichwahl findet keine erneute Bewerbervorstellung statt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nicht wieder.
Am Dienstag, 26.09.2023, findet im Bürgersaal (1. OG) des Rathauses Münstertal, Wasen 47 in 79244 Münstertal, eine öffentliche Sitzung des
Gemeindewahlausschusses statt. Beginn ist um 18:00 Uhr.
Tagesordnung
1. Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
2. Prüfung der eingegangen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl und Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung
3. Feststellung der zugelassenen Bewerbungen sowie ihrer Reihenfolge
4. Bekanntgabe der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses durch den Vorsitzenden
5. Sonstiges
Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Münstertal, 15.09.2023
Gez. Rüdiger Ahlers
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Im Zuge der Bauarbeiten zur Verlängerung des Schmutzwasserkanals im Bereich Stampf, ist die Straße ab dem Anwesen Untere Gasse 41, nach der Einmündung zur Lochmatte, für die Dauer der Bauarbeiten voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über den Branden.
Wir hoffen auf ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten.
Die Gemeindeverwaltung.

Aufgrund von Mäh- und sonstige Betriebsdienstarbeiten muss die Strecke Stohren K4957, ab Sorbaum bis Gasthaus Gießhübel vollgesperrt werden.
Die Sperrung beginnt am 11.09.2023 und dauert voraussichtlich bis einschließlich 14.09.2023.
Sie wird mit Rücksicht auf den Berufsverkehr nur Tagsüber, ab ca. 8:00 Uhr bis ca. 15:45, erfolgen und über Nacht deaktiviert.
Die Umleitung wird vor der Sperrung über Zieltafeln ausgeschildert.
Zeitgleich finden am 11.09.-30.09.2023 weitere Forstarbeiten zwischen Sorbaum 4 und Abgang Sittnerbergweg statt. Diese dauern täglich von 07:00-18:00 Uhr, eine Durchfahrt kann gewährleistet werden. Hier kann es zu einer Wartezeit von bis zu 20 Minuten kommen.
Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist Anfang August bei einem Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen worden. Der Hase wurde in Vogtsburg-Schelingen von einem Jagdhund abgetan. Der Nachweis des Erregers Franciscella tularensis ist bei Tieren an die zuständige Veterinärbehörde und bei Menschen an die zuständige untere Gesundheitsbehörde nach Infektionsschutzgesetz (§7 IfSG) meldepflichtig.
Die Tularämie ist eine Infektion von Hasenartigen und Nagetieren, insbesondere von Feldhasen mit dem Bakterium Francisella tularensis. Diese Erkrankung ist eine Zoonose und auf den Menschen übertragbar und kann teils schwerwiegende Erkrankungen hervorrufen. Tularämie ist eine relativ seltene Zoonose. In den letzten 13 Monaten wurden jedoch sieben Krankheitsfälle beim Menschen dem Gesundheitsamt des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg gemeldet. Drei Tularämie-Kranke konnten vom Gesundheitsamt einer gemeinsamen Quelle zugeordnet werden. Die Suche nach der Infektionsquelle ist immer ein wichtiger Teil der Ermittlungen des Gesundheitsamtes.
Die bisher bekannt gewordenen Expositionsorte liegen bis auf eine Ausnahme in der Kaiserstuhlregion. Die Übertragung erfolgte bei Waldarbeitern, direktem Tierkontakt (Jagd) oder über Zeckenbisse. Die Infektionslage in benachbarten Landkreisen wird durch das Gesundheitsamt stetig beobachtet.
Das klinische Bild der Tularämie ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild bei Tularämie sehr vielfältig sein: Lymphknotenschwellungen nahe der Eintrittspforte (Haut, Rachen, Augen), gastrointestinale Beschwerden (bei Lebensmittel) oder Befall der Lunge mit möglicherweise schweren Komplikationen.
Wenn bei der unteren Gesundheitsbehörde ein Tularämie-Fall gemeldet wird, dann wird das zuständige Veterinäramt über den Infektionsort und den möglichen Übertragungsweg informiert.
Das Veterinäramt empfiehlt folgende Verhaltensmaßregeln, um einer Infektion vorzubeugen:
- In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden.
- Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.
- Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
- Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
- Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen.
- Das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden.
- Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht, z. B. über eine Verwahrstelle entsorgt werden.
Ab dem 1. Januar 2024 ist im gesamten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die gelbe Tonne am Start. Sie löst die gelben Säcke ab und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern wie auch Gewerbebetrieben im Landkreis eine vor Umwelteinflüssen besser geschützte Entsorgung von sogenannten leichten Verkaufsverpackungsabfällen wie beispielsweise Joghurtbechern oder Dosen. Der Kreistag hatte diesen Systemwechsel beschlossen.
Um den Privathaushalten den Umstieg so einfach wie möglich zu gestalten, erhält jeder Haushalt ohne weitere Beantragung automatisch eine 240-Liter-Tonne. Diese Tonnen werden ab Dezember 2023 bis Ende Juni 2024 ausgeliefert. Bis dahin werden auch weiterhin bereitgestellte gelbe Säcke bei der Abfuhr mitgenommen.
Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit stattdessen eine kleinere 120-Liter-Tonne zu beantragen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hierzu findet sich ab Mitte Juni ein entsprechendes Bestellformular der ALB in den Gemeindeblättern. Die kleinere Tonne kann ab 4. Juni 2023 auch über ein Online-Bestellformular beantragt werden.
Für Großwohnanlagen und berechtigte Gewerbebetriebe besteht zudem die Möglichkeit 1,1 Kubikmeter Rollcontainer zu beziehen, um auch hier der möglichen Platzproblematik gerecht zu werden. Die Hausverwaltungen sowie die IHK und Handwerkskammer werden hierzu separat informiert.
Die immer wiederkehrenden Probleme von aufgerissenen Säcken durch Nagetiere sowie Verwehungen durch Sturm gehören nach der Einführung der Tonne der Vergangenheit an. Darüber hinaus kann die Verteilung von Mikroplastik auf Straßen und Umgebung durch beschädigte Säcke vermieden, die damit einhergehenden Gefahren für Tiere reduziert und ein Beitrag zu mehr Umweltschutz geleistet werden.
Da die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen privatwirtschaftlich organisiert ist, obliegt die Einführung der gelben Tonne grundsätzlich den Dualen Systemen. Die Tonne wird - wie bisher auch bereits - beim Kauf eines Produktes und nicht über die Abfallgebühren finanziert und ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie den berechtigten Gewerbebetrieben kostenlos. Dennoch unterstützt die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, aufgrund der Bedeutsamkeit und des Wirkungskreises in der Bevölkerung den Einführungsprozess.
Die Leerungsintervalle werden sich ab 2024 von zwei auf drei Wochen verlängern. Dadurch können bis zu 50 Prozent mehr Verpackungsabfälle bei den Bürgerinnen und Bürgern am Abfuhrtag anfallen. Dies sollte bei der Wahl der Tonnengröße zu beachtet werden, zumal Tonnenänderungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Einführung nicht möglich sein werden.
Mehr Informationen zur Einführung der "Gelben Tonne" finden sich unter www.lkbh.de/gelbetonne.
Starkregenereignisse können nicht verhindert werden, aber mit vorsorgenden Maßnahmen lassen sich die Schäden durch Starkregen vermindern. Sie selbst können aktiv vorsorgen und zielgerichtet Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen. Alle Informationen finden Sie einem Flyer (PDF-Datei) zusammengefasst. Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.
„Sonnenstrom hausgemacht“ – unter diesem Motto hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Photovoltaik-Kampagne gestartet.
Die Kampagne findet statt im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises und hat das Ziel, die Dächer in unserem sonneverwöhnten
Landkreis für die Produktion von erneuerbarem Strom zu nutzen.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Landkreis+_+Politik/Photovoltaik.html
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Bisher war es Tradition, dass öffentlich in unserem Mitteilungsblatt unseren Alters- und Ehejubilaren gratuliert wird. War keine Veröffentlichung gewünscht, musste man aktiv eine Pressesperre seitens der Jubilare im Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Durch eine Gesetzesänderung bei der Datenschutzgrundverordnung ist es jetzt allerdings so, dass nun für eine Veröffentlichung eine aktive schriftliche Zustimmung vorliegen muss. Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie das Übermitteln bei Bedarf an die örtliche Presse.
Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO).
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen, sofern uns keine ausdrückliche Zustimmung
vorliegt.
Wünschen Sie eine Veröffentlichung bei Alters- oder Ehejubilaren, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese an gemeinde@muenstertal.de.
Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2023 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.
Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.
Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.