Auch dieses Jahr möchte die Gemeinde Münstertal für die Kinder und Jugendlichen ein tolles Sommer-Ferienprogramm 2025 planen.
Daher möchten wir wiederum alle Bürger*innen, Vereine, Gruppen und Organisationen, aber auch Gewerbetreibende um Ihre Mitarbeit beim diesjährigen Ferienprogramm bitten.
Als Ansprechpartnerin bei der Gemeinde ist Frau Strittmatter für das Ferienprogramm zuständig. Sie ist unter Tel. 07636 707 30 oder Mail strittmatter@muenstertal-staufen.de zu erreichen.
Haben Sie Lust eine Aktion im Ferienprogramm der Gemeinde Münstertal anzubieten? Wir sind immer auf der Suche nach Kursveranstaltern mit neuen weiteren attraktiven Angeboten. Teilen Sie uns bitte bis 31. Mai 2025 mit, ob und in welcher Form Sie sich mit Angeboten am gemeindlichen Ferienprogramm beteiligen möchten.
Einfach das Vorschlagsblatt für das Ferien- und Jugendprogramm ausdrucken.
Mit einem Angebot im Ferienprogramm können Sie auch nachhaltig in der jungen Generation auf Ihren Verein, Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen aufmerksam machen.
Die Aktivitäten unserer Vereine und Unternehmen sind sehr gerne gesehen.
Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Ihre Mitarbeit.
Ihre Gemeindeverwaltung Münstertal
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
dieses Jahr jährt sich das Ende des 2. Weltkrieges zum 80. Mal.
Nur noch wenige Münstertäler Bürger*innen können sich an die Zeit des Krieges oder die unmittelbare Nachkriegszeit erinnern. Der Schrecken des Krieges und der Entbehrungen der Zeit verblassen und geraten langsam in Vergessenheit. Diesem Vergessen möchten wir gerne aktiv entgegenwirken und planen in diesem Jahr eine Ausstellung über Zeitzeugnisse aus der Zeit 1939 – 1945 und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Insbesondere gefragt sind Briefe, Feldpost, Zeichnungen, Fotos und Tagebücher oder sonstige schriftliche und bildliche Zeugnisse aus dieser Zeit im Kontext der damaligen Geschehnisse, welche der Gemeinde als zeitliche begrenzte Leihgabe überlassen werden können. Auf Wunsch können diese Zeugnisse auch anonymisiert werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Vorhaben unterstützen könnten. Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne persönlich oder auch Herr Hauptamtsleiter Heinrich Waldmann zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch per Email buergermeister@muenstertal.de an uns wenden. Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich jetzt schon sehr herzlich.
Ihr Patrick Weichert
Bürgermeister

Nachdem die Voruntersuchungen abgeschlossen sind, beginnen am Montag, 12. Mai, die Sanierungsarbeiten der Stützmauer zwischen dem Scharfenstein und dem Neuhoflift in Obermünstertal (L 123, Münstertal, Breisgau-Hochschwarzwald). Die Arbeiten sollen Ende Oktober abgeschlossen sein. Der Verkehr wird einspurig per Ampel an der rund 300 Meter langen Baustelle vorbeigeführt.
Die Instandsetzung der Stützmauer kostet rund eine Million Euro. Die Arbeiten werden von der Firma Bombardi Tiefbau aus Titisee-Neustadt durchgeführt.
Wir bitten dringend um Beachtung: Nach derzeitigem Stand können bei uns im Rathaus noch keine Passbilder erstellt werden.
Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital angenommen. Ausgedruckte Passbilder dürfen wir leider nicht mehr verwenden.
Die Fotos können von einem zugelassenen Fotostudio an uns übermittelt werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihr Passbild direkt bei uns im Rathaus anfertigen zu lassen. Ab Mai 2025 können Sie also wählen, ob Sie Ihr Foto in einem Fotostudio oder im Rathaus erstellen lassen möchten.
Das Gerät wurde aufgrund von Lieferengpässen nicht rechtzeitig geliefert. Daher können die Passbilder ausnahmsweise noch bis zum 31.07.2025 in Papierform vorgelegt werden. Termine im Bürgerbüro können Sie sich online reservieren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung
Wenn Sie noch etwas Zeit haben, bis Ihr Ausweis erneuert werden muss, empfehlen wir Ihnen abzuwarten, bis die neue Kamera im Rathaus Münstertal in Betrieb ist. Alternativ können Sie in einem schon an das System angebundenem Fotostudio digitale Bilder beauftragen.
Hintergrund für diese neue Vorschrift ist der Kampf gegen das sogenannte Morphing. Bei dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Bildmanipulation ist für das menschliche Auge nur schwer erkennbar. Durch die neuen, strengeren Verfahren sollen Betrug und die Fälschung von Ausweisen erschwert werden.
Bitte beachten Sie, dass für jedes bei uns erstellte digitale Lichtbild eine Gebühr von 6 € erhoben wird.
Bei Fragen zur neuen Regelung steht Ihnen das Team des Bürgerbüros unter 07636/70726 oder buergerbuero@muenstertal.de gerne zur Verfügung.
Gültig ab Montag, dem 17. Februar 2025
Mit der Beantragung eines Personalausweises erhält jede Person – unabhängig von ihrem Lebensalter – den zugehörigen PIN-Brief direkt im Rathaus ausgehändigt.
Hat die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind der Online-Ausweis und die Einmal-PIN deaktiviert. Den PIN-Brief inkl. der darin enthaltenen PUK sollte die antragstellende Person dennoch gut aufbewahren, damit sie die PUK im Bedarfsfall später nutzen kann. Nach Ihrem 16. Geburtstag kann sie den Online-Ausweis kostenfrei in der Personalausweisbehörde aktivieren lassen und dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Die Einmal-PIN benötigt Sie hierfür nicht.
Viele Eltern beantragen einen Personalausweis für ihr Kleinkind lediglich als Ausweisdokument für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Den zum Ausweis gehörigen PIN-Brief erhalten sie dennoch ausgehändigt.
Vollendet das Kind innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Ausweises das 16. Lebensjahr nicht, kann das sorgeberechtigte Elternteil entscheiden, ob der PIN-Brief im Papiermüll entsorgt werden soll oder der PIN-Brief dennoch aufbewahren will.
Informationen zum Direktversand finden Sie hier.
Ehenamen
Das neue Ehenamensrecht ab Mai 2025
Kindesnamen
Rechtsänderung für Geburtsnamen von Kindern ab Mai 2025


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mein Name ist Stefan Albrecht, und ich bin seit Kurzem als Sozialarbeiter in der mobilen Jugendarbeit der Gemeinde Münstertal tätig.
In meiner neuen Rolle möchte ich als Ansprechpartner für die Jugendlichen vor Ort zur Verfügung stehen – mit einem offenen Ohr für ihre Anliegen, Sorgen und Ideen. Die mobile Jugendarbeit versteht sich als niederschwelliges Angebot direkt im Lebensumfeld junger Menschen. Ziel ist es, gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, Freizeitangebote zu fördern und junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu unterstützen.
Mein Büro befindet sich im Pavillon bei der Belchenhalle, und ich bin regelmäßig im Gemeindegebiet unterwegs.
Wenn ihr ein Anliegen habt oder einfach mal ins Gespräch kommen möchtet, könnt ihr euch jederzeit bei mir melden – wir vereinbaren dann gerne einen Termin.
Ich freue mich darauf, die Gemeinde besser kennenzulernen und mit vielen Jugendlichen ins Gespräch zu kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Albrecht
Mobile Jugendarbeit Münstertal
📱 Handy / WhatsApp: +49 171 3015413
📧 E-Mail:mobile-jugendarbeit@muenstertal.de
ITERRA ENERGY STELLT UNTERSUCHUNGEN ZUM BAU EINES NEUEN WINDPARKS IN DER GEMEINDE EHRENKIRCHEN EIN.
Gießen, 21.03.2025 – Ende Februar 2025 hat sich die Geschäftsleitung der iTerra energy GmbH, einem Projektentwicklerbüro für Onshore-Windparks, einstimmig dafür entschieden, sämtliche Ambitionen zum Bau des Windparks Breisgau einzustellen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren die der Firma vorliegenden Ergebnisse einer Langzeit-Windmessung, die seit August 2024 durchgeführt wurde.
Ob ein Windpark wirtschaftlich tragfähig und damit für die jeweilige Region als sinnvoll anzusehen ist, hängt von einer ausreichenden Menge an erzeugter Energie durch entsprechende Windverhältnisse ab. Die Grundlage für eine erste Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Windpark-Vorhabens bilden die Windatlas-Daten der einzelnen Bundesländer.
Die im Windatlas Baden-Württemberg enthaltenen Daten legen für den Standort Breisgau nahe, dass dieser für Windenergie geeignet ist. Zur Validierung dieser Daten führte die Firma uSens Energy Solutions GmbH im Auftrag der iTerra energy GmbH seit August 2024 eine Langzeit-Windmessung durch. Die ersten Ergebnisse der Messung offenbarten, dass die vorkommenden Windverhältnisse deutlich unter den Angaben des Windatlas‘ und den Erwartungen des Projektierers lagen, sodass eine erneute Prüfung der Wirtschaftlichkeit eindeutige Indikationen für einen Projektabbruch deduzierte.
In der Folge wurde die Windmessung eingestellt. Bis spätestens Ende März 2025 wird die für die Windmessung temporär errichtete Infrastruktur vollständig abgebaut. „Entgegen oftmaliger Behauptungen, Windpark-Vorhaben würden ohne eingehende Prüfungen und Untersuchungen beschlossen und durchgesetzt, zeigt der Windpark Breisgau, dass nicht jede Projektidee am Ende tatsächlich auch Realität wird“, resümiert Frank Sauvigny, CEO der iTerra energy GmbH.
Insgesamt 4 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 50.000 MWh/Jahr waren für den Windpark Breisgau vorgesehen, der im Jahr 2029 an das Netz gehen sollte.
Hintergrund:
Gegründet in 2015, betreut die iTerra energy GmbH umfassende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Am Hauptsitz in Gießen sowie vier weiteren Standorten in Frankfurt, Stuttgart, Ulm und Bielefeld kümmern sich rund 60 Spezialisten und Spezialistinnen um die Realisierung von Windparks. iTerra energy verfügt über eine langjährige Expertise und ein breites Netzwerk an strategischen Partnern im Bereich von Onshore-Windenergieprojekten.
Weitere Informationen: www.iterra-energy.de
Kontaktdaten:
Inga Reich
PR- und Marketingmanagerin
Tel.: +49 641 9446478-61
E-Mail: ir@iterra-energy.de
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 10 - 12 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2025 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.
Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.
Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.
Ab sofort steht im Bereich rund um das Rathaus Münstertal ein leistungsstarkes öffentliches WLAN zur Verfügung. Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Firmen G & R Netzwerktechnik GmbH sowie Michael Ortlieb GmbH konnten mehrere moderne WLAN-Access Points installiert werden, die eine flächendeckende Abdeckung sicherstellen.
Mit der WLAN-Kennung „WillkommenImTal“ können Bürger*innen und Gäste nun in den Bereichen um und im Rathaus, in der Tourist-Information, der Belchenhalle, im Foyer, sowie in der Schule, surfen.
Ein echter Mehrwert für das Münstertal
Dieses Angebot bereichert den Alltag von Einheimischen und Besucher*innen gleichermaßen. Ob Informationen recherchieren, Fotos teilen oder einfach nur entspannt surfen – das neue WLAN macht es möglich.
Einfach und komfortabel nutzen
Die Verbindung ist kinderleicht: Einfach das Smartphone oder Tablet mit dem WLAN „WillkommenImTal“ verbinden und sofort kostenfrei lossurfen. Nach der ersten Anmeldung bleibt das Gerät automatisch mit dem Netz verbunden, solange man sich im versorgten Bereich befindet oder zwischen wechselt.
Wir freuen uns, diesen Service anbieten zu können und wünschen Ihnen viel Freude beim Surfen!
Auf der Strecke der Münstertalbahn ist der Bahnübergang „Hof“ durch eine Umlaufsperre gesichert.
Bei dem Bahnübergang wurde festgestellt, dass sich vermehrt unaufmerksame Fußgänger und Radfahrer verkehrswidrig beim Überqueren des Bahnübergangs verhalten.
Insbesondere scheint die Gefahr von durchfahrende Züge immer wieder unterschätzt zu werden.
Dieses unaufmerksame Verhalten hat bereits mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt, die sowohl von Bürger*innen als auch von Zugführer*innen gemeldet wurden.
Kürzlich fand ein Gespräch zwischen der Gemeinde Münstertal und SWEG statt, um kurzfristige und langfristige Maßnahmen zu besprechen.
Die Gemeinde Münstertal wird beidseitig am Bahnübergang Schilder mit der Aufschrift „Achtung! Durchfahrende Züge! Radfahrer absteigen!“ aufstellen.
Die SWEG sensibilisiert ihre Triebfahrzeugführer dahingehend, dass gefährliche Situationen umgehend an den Fahrdienstleiter gemeldet werden müssen.
Weiter wurden bereits gemäß den Forderungen der Polizei und des Landratsamts kurzfristig sog. Pfeiftafeln aufgestellt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Maßnahme wurde entsprechend der gültigen Regelwerke (Signalbuch RIL 301) umgesetzt.
Das Signal BÜ 4 fordert, dass der Lokführer vor dem Passieren des Bahnübergangs etwa 3 Sekunden lang pfeift, um herannahende Züge für Verkehrsteilnehmer deutlich wahrnehmbar zu machen.
Es handelt sich hierbei um verbindliche Vorschrift, die nicht abweichend angepasst werden darf. Es ist eine sicherheitsrelevante Maßnahme, vergleichbar mit dem Befolgen einer roten Ampel.
Die SWEG Schienenwege GmbH hat die Planung für den Bahnübergang „Hof“ (km 5,103) aufgenommen, um die Sicherheit durch bauliche Maßnahmen nachhaltig zu erhöhen.
Aufgrund der komplexen Planungs- und Genehmigungsprozesse wird die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die SWEG arbeitet kontinuierlich daran, eine langfristige technische Lösung umzusetzen, die den Bahnübergang sicherer macht und gleichzeitig die Pfeiftafeln baldmöglichst wieder überflüssig werden lässt.
Wie sind die Hebesätze der Gemeinde Münstertal ab dem 01.01.2025?
In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer durch die Hebesatzsatzung beschlossen.
Es gelten ab 01.01.2025 folgende Hebesätze:
Grundsteuer A Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 200 % der Grundsteuermessbeträge
Grundsteuer B Grundstücke 180 % der Grundsteuermessbeträge
Wann weiß ich, wie viel Grundsteuer ich ab 2025 zahlen muss?
Sie erhalten voraussichtlich im Januar 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Die für das Kalenderjahr 2025 zu zahlende Grundsteuer können Sie aber vorab selbst ermitteln, wenn Sie den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 vom Finanzamt erhalten haben. Multiplizieren Sie hierzu den Grundsteuermessbetrag (nicht den Grundsteuerwert) mit dem neuen Hebesatz:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz : 100
Ich habe noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?
Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Da Sie Ihre Erklärung bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht an das Finanzamt übermittelt haben, hat das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Ihre Abgabepflicht besteht trotz der Schätzung weiterhin. Geben Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gemeinde an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes halten muss. Wurden die Werte zu hoch geschätzt, muss die Gemeinde die Grundsteuer dementsprechend veranlagen.
Ich habe Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt eingelegt. Dieser ist noch offen.
Bitte beachten Sie, dass ihr Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Die Gemeinde hat keinerlei Kenntnis, für welche Grundsteuerwertbescheide offene Widersprüche vorhanden sind. Die übermittelten Grundsteuermessbescheide werden dementsprechend veranlagt. Die festgesetzten Raten müssen zur Fälligkeit beglichen werden. Wird der Grundsteuermessbescheid im Nachhinein angepasst, erhalten Sie einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Ich habe für die Grundsteuer bisher einen Dauerauftrag angelegt. Muss ich nun etwas tun?
Denken Sie bitte daran, dass sich die Grundsteuerraten ändern werden und Sie Ihre Daueraufträge den neuen Werten anpassen müssen. Nicht zuordenbare Überweisungen müssen zurücküberwiesen werden. Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, empfehlen wir die Abgabe eines Sepa-Mandats. Die Raten werden somit bei Fälligkeit von der Gemeindekasse eingezogen. Bereits erteilte Sepa-Mandate sind weiterhin gültig.
Für weitergehende Informationen:
https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
Merkblätter des Gutachterausschusses:
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform im Rahmen der Zuständigkeit des Gutachterausschusses
Ich habe ein Anliegen im Bürgerbüro. Was muss ich tun?
Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung u.a. für folgende Anliegen notwendig:
Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde, Anmeldung des Wohnsitzes, Wegzug ins Ausland, Beantragung Personalausweis-Reisepass-Führerschein, Gewerbeangelegenheiten, Melderegisterangelegenheiten, Kirchenaustritt.
Für Abholangelegenheiten, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Abholen von Anträgen im Sozialbereich ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Warum brauche ich überhaupt einen Termin?
Unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro müssen eine Vielzahl von Arbeiten durchführen. Daher ist es zum einen wichtig, dass sie sich für die Angelegenheiten vorbereiten können. Andererseits können Sie sich bei einer Terminvereinbarung darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit auch zu diesem Zeitpunkt bearbeitet wird.
Wie mache ich einen Termin aus?
Sie können telefonisch (Tel. 07636 707 26) oder online über unsere Homepage einen Termin vereinbaren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung.
Ich möchte nur etwas abholen. Brauche ich einen Termin?
Bereits beantragte Unterlagen (u.a. Pass, Reisepass, Führerschein) können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Bürger*innen mit einem vereinbarten Termin (auch zur Abholung) bevorzugt gegenüber denjenigen Bürger*innen behandelt werden, die ohne Termin bei einer Abholsache im Bürgerbüro vorstellig werden.
Wie sind denn die Öffnungszeiten des Bürgerbüros?
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:
Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
neu: Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr.
Komme ich ohne Termin überhaupt in das Rathausgebäude?
Sie kommen zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch ohne Termin ins Rathausgebäude.
Ich brauche nur eine Auskunft. Was kann ich tun?
Sie können sich per Mail (buergerbuero@muenstertal.de) an das Bürgerbüro wenden oder telefonisch (Tel 07636 707 26). Es ist möglich, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen wegen Terminen nicht gleich erreichen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine Mail.
Ich habe einen wirklich dringenden Notfall und habe keinen Termin. Was kann ich tun?
Unsere Mitarbeiterinnen lassen niemandem im Regen stehen. Im Rahmen unserer personellen und zeitlichen Möglichkeiten helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:30 Uhr im Rathaus Münstertal statt..
Die Termine 2025:
Mittwoch, den 30. April 2025
Mittwoch, den 28. Mai 2025
Mittwoch, den 25. Juni 2025
Mittwoch, den 30. Juli 2025
Mittwoch, den 24. September 2025
Mittwoch, den 29. Oktober 2025
Mittwoch, den 26. November 2025
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können Sie sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Fierro, Tel. 07636 707 21.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.