Wie die Deutsche Post (DHL) uns mitteilte, wird diese ab dem 20.03.23 eine eigenbetriebene Filiale am bisherigen Standort eröffnen.

Die Filiale hat von Montag bis Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Die Post sucht aber weiterhin einen passenden Partner im Einzelhandel oder in einem anderen Gewerbe, der sich für die Übernahme einer Filiale oder eines DHL-Paketshops interessiert.

Bewerbungen sind über das Onlineangebot der Deutschen Post möglich: www.deutschepost.de/partner-werden.

Der plötzliche Herztod kann jeden treffen. In Deutschland sterben laut einer Studie pro Jahr mehr als 100.000 Menschen, weil häufig kein lebensrettender Defibrillator greifbar ist. Mit einem Defibrillator kann durch einen gezielten und kontrollierten Energiestoß das lebensgefährliche Herzkammerflimmern gestoppt werden. Die Bedienung eines solchen Gerätes ist für den Laien nicht schwierig, da diese durch klare Sprachanweisungen durch den Rettungsablauf führen. Es kann somit nichts falsch, sondern nur richtig gemacht werden.

Deshalb hat auf Anregung des ehemaligen Gemeinderates Julian Geng die Gemeinde Münstertal zunächst drei Defibrillatoren in Zusammenarbeit mit „Defibrillator AED Schulung und Beratung
- Tim Scheer“ angeschafft.

Diese weiß-grüne Schränkchen wurden von unserem Hausmeisterteam aufgehängt und hängen nun am Hintereingang des Foyers bei der Belchenhalle, an der Rotenbuckschule und am Feuerwehrgerätehaus Obermünstertal. Weitere Geräte sollen schrittweise folgen.

Der Standort der Defibrillatoren soll auch in eine entsprechende App eingepflegt werden (FirstAED; weitere Infos: www.regionderlebensretter.de)

Dieses Jahr soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine öffentliche Schulung für die Handhabung eines Defibrillators angeboten werden.

Foto: Tim Scheer, Dennis Kaltenbach und Jürgen Wiesler (Hausmeisterteam).

Leider kommt es immer wieder vor, dass Personen ihren Müll illegal in unseren Wäldern entsorgen. Was vielen nicht bekannt ist: Auch Grünschnitt ist rechtlich gesehen Abfall und dessen Entsorgung im Wald kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden.

Die Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen im Wald ist also genauso verboten, wie die Entsorgung von sonstigem Müll im Wald, auch wenn es sich um biologisch abbaubares Material handelt. Über Grünschnitt und Gartenabfälle können fremde Pflanzen in den Wald eingeschleppt werden, die die heimischen Pflanzen verdrängen. Solche invasiven Pflanzen haben einen starken, negativen Einfluss auf unsere heimische Biodiversität. Gleichzeitig werden durch die Grünschnitt-Abladestellen Nachahmer eingeladen, dort ebenfalls Gartenabfälle zu entsorgen. Die Haufen werden so im Laufe der Zeit immer größer und problematischer.

Im Interesse der Tiere und Pflanzen des Waldes und aller Waldbesuchenden, bitten das Kreisforstamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und die Gemeinde Münstertal Müll nach einem Waldbesuch wieder mit nach Hause zu nehmen und keinen Hausmüll im Wald zu entsorgen. Grünschnitt und Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder können zu den Grünschnittsammelstellen gebracht werden.

Damit können alle dazu beitragen, dass die schönen Wälder im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, vor allem im Münstertal, erhalten bleiben und die Umwelt geschützt wird.

Am Montag, 3. April, setzt das Regierungspräsidium Freiburg (RP) die Bauarbeiten an der rund 250 Meter langen Stützmauer an der L 123 in Münstertal (Breisgau-Hochschwarzwald) fort. Die Straße ist während der Bauarbeiten im Bereich der Baustelle in der Regel einspurig befahrbar. Der Verkehr wird per Ampel geregelt. Das Tempo im Baustellenbereich wird auf 50 Stundenkilometer beschränkt. Die Sanierung soll im Oktober abgeschlossen sein.

Für die Arbeiten im engen Kurvenbereich muss die Straße ab Abzweigung Stohren im ganzen Monat August komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit über den Storen und Todtnau umgeleitet (K 4957, L 126, B 317). Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen werden großräumig über Freiburg und Badenweiler umgeleitet.

Außerdem sei für den Austausch des Fahrbahnbelags eine Vollsperrung je nach Baufortschritt an einem Wochenende im September erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung des RP. Das genaue Datum werde rechtzeitig bekannt gegeben.

Dieser Bauabschnitt kostet rund 1,4 Millionen Euro. Das RP hat die Firma Knobel Bau GmbH aus Hartheim am Rhein mit den Bauarbeiten beauftragt.

Der erste Bauabschnitt wurde bereits im Jahr 2022 ausgeführt. Die Stützmauer wurde bei einer Bauwerksprüfung mit der Zustandsnote 3,5 bewertet wurde und somit als sanierungsbedürftig eingestuft.

Zur Verbesserung der Radinfrastruktur und der Radmobilität plant der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ein Konzept für ein kreisweites Radverkehrsnetz. In einem ersten Schritt hat das Landratsamt ein Planungsbüro mit der Erstellung eines ersten Netzentwurfs beauftragt und diesen im Anschluss mit den Städten und Gemeinden des Landkreises, den Nachbarlandkreisen, der Stadt Freiburg und dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt.

Parallel bietet sich Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, vom 06.03. bis 02.04.2023 eigene Anregungen zu einer solchen Konzeption auf einer Beteiligungskarte auf der Homepage des Landratsamtes unter der Adresse https://www.wegedetektiv.de/bhsrad einzubringen. Ziel ist es, Wünsche, Ideen, Vorschläge sowie Hinweise zu möglichen Gefahrenstellen innerhalb des geplanten Radverkehrsnetzes zu berücksichtigen, bevor konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

Das geplante Radverkehrsnetz ist heute bereits in großen Teilen befahrbar und setzt sich aus dem landessweiten RadNETZ Baden-Württemberg, den Trassen der vorgesehenen Radschnellverbindungen sowie aus Teilen des bestehenden touristischen Netzes zusammen. Zusätzlich beinhaltet der Netzentwurf auch Abschnitte, die derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt mit dem Rad befahrbar sind.

Nach dem Ende des Beteiligungsverfahrens und der Auswertung der eingebrachten Anregungen geht der Netzentwurf in die finale Planung zur Bewertung der möglichen Infrastruktur und Optimierung des Netzes.

Anregungen aus der Bürgerschaft, die nicht zur Erstellung von kreisweiten Radverkehrsnetzen berücksichtigt werden können, leitet das Landrastamt an entsprechende Straßenbaulastträger, wie beispielsweise Kommunen oder das Land weiter.

Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet.

Das Risiko eines Eintrags des Virus in Bestände mit Nutzgeflügel wird weiterhin als hoch angesehen. Deshalb werden die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) über den 31.03.2023 hinaus bis zum Ablauf des 15.04.2023 verlängert. Im Übrigen bleiben die Allgemeinverfügung vom 27.02.2023 sowie die Allgemeinverfügung vom 10.03.2023 unverändert.

Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.

Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.

INFOBOX

Was ist beim Fund eines toten Vogels zu tun?

Tote Wasservögel, Möwen, Rabenvögel, Reiher und Greifvögel können bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 0761 2187-3928 oder den Gemeinden gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann dies auch per E-Mail an vetamt@lkbh.de erfolgen. Totfunde von anderen Vogelarten sind nur beim Auftreten von gehäuften Todesfällen (mehr als 5 Tiere) zu melden.

Was müssen Geflügelhalter machen?

Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das Veterinäramt zu informieren. Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jede Geflügelhaltung ist ab dem ersten Tier beim Veterinäramt anzumelden. Den Tierhalterantrag finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.

Können sich auch Menschen infizieren?

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen, stark krankmachenden, vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Grundsätzlich ist beim Umgang mit toten Vögeln auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

Weitere Informationen:

Informationen zum aktuellen Geflügelpest-Geschehen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. 

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lkbh.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

 

"Schöffen" oder "Schöffinnen" sind Bürgerinnen oder Bürger, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Strafverfahren bei den Amts- und Landgerichten teilnehmen. Sie haben dabei die gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter*innen und tragen somit auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte Bürger und Bürgerinnen aus Staufen mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 25 und 69 Jahren vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen. Es werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue "Schöffen" oder "Schöffinnen" und "Jugendschöffen" oder "Jugendschöffinnen" gesucht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal beschließt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Kandidaten, die beim Amtsgericht eingereicht und im Spätsommer 2023 gewählt werden

Einige Anforderungen der Schöffenwahl im Überblick:

  • Mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt (zum 01.01.2024)
  • wohnhaft in Münstertal
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • keine Personen die hauptamtlich in der Justiz tätig sind
  • gegen die Bewerbenden läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann
  • keine Personen die in den letzten 10 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind
  • Personen, die nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
  • Personen die sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben haben

Besonders folgende Fähigkeiten sind gefragt:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • soziale Kompetenzen
  • Erfahrung im Umgang mit Menschen
  • gesundheitliche Eignung
  • über Rechte und Pflichten informiert sein
  • bereit sein, Zeit zu investieren
  • auch in schwierigen Situationen, objektiv und unvoreingenommen sein
  • Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen ist bei der Jugendschöffenwahl wichtig
  • Es sind keine juristischen Kenntnisse erforderlich

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bei der Gemeinde Münstertal.

Wer sich weiter über das Schöffenamt informieren möchte, kann dies online unter www.schoeffenwahl.de tun.

Formular für die Bewerbung zum Schöffen

Formulare für die Bewerbung zum Jugendschöffen

Die Gemeinde hat mehrere landwirtschaftliche Pachtflächen zu vergeben.

  • Obermünstertal, Flurstück 3005/1, Weide Teilfläche, 0,16 ha
  • Helmiseck, Flurstück 1135/0, zwei Weide Teilflächen mit 0,69 ha und 0,04 ha
  • Helmiseck, Flurstück 1109/0, zwei Weide Teilflächen mit 4,03 ha und 0,81 ha
  • Wildsbach, Teilfläche Flurstück 45/0, steile Weidefläche mit Sukzession, 1,29 ha

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Land- und Forstverwaltung bei Katrin Leppert (kleppert@muenstertal.de, Tel.: 07636 70727)

„Sonnenstrom hausgemacht“ – unter diesem Motto hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Photovoltaik-Kampagne gestartet.

Die Kampagne findet statt im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises und hat das Ziel, die Dächer in unserem sonneverwöhnten

Landkreis für die Produktion von erneuerbarem Strom zu nutzen.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Landkreis+_+Politik/Photovoltaik.html

Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

 

Bisher war es Tradition, dass öffentlich in unserem Mitteilungsblatt unseren Alters- und Ehejubilaren gratuliert wird. War keine Veröffentlichung gewünscht, musste man aktiv eine Pressesperre seitens der Jubilare im Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Durch eine Gesetzesänderung bei der Datenschutzgrundverordnung ist es jetzt allerdings so, dass nun für eine Veröffentlichung eine aktive schriftliche Zustimmung vorliegen muss. Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie das Übermitteln bei Bedarf an die örtliche Presse.

Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit

a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten

b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen

c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird

d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen

e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen, sofern uns keine ausdrückliche Zustimmung

vorliegt.

Wünschen Sie eine Veröffentlichung bei Alters- oder Ehejubilaren, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese an gemeinde@muenstertal.de.

Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2023 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.

Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.

Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.