Landrat Dr. Christian Ante setzte seine Gemeindebesuche in Münstertal fort und führte dabei Gespräche mit der Verwaltung sowie Vertretern des Gemeinderats, bei denen zentrale Themen der Gemeinde im Fokus standen.
Weiter fand eine kurze Besichtigung des Klosters St. Trudpert statt.
Ebenso trug sich der neue Landrat in das Goldene Buch der Gemeinde Münstertal ein.
Der Besuch endete mit mehreren Einzelgesprächen, bei welchen angemeldete Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Themen vorbringen konnten.
Wir danken Herrn Landrat Dr. Christian Ante für seinen Besuch und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Gemeinde Münstertal veranstaltet in den Außenbereichen sog. Rottengespräche, bei denen die dortigen Einwohner*innen mit der Gemeindeverwaltung ins Gespräch kommen können.
Hierbei können Anliegen, Sorgen, Nöte und auch Kritisches direkt mit den Verantwortlichen des Rathauses besprochen werden, die direkt ihre Siedlung (Rotte) betreffen.
Folgende Termine sind geplant:
Rotte Stohren
Montag, 07. Oktober 2024 um 19:30 Uhr im Gasthaus Gieshübel
Rotte Neuhof
Montag, 21. Oktober 2024 um 19:30 Uhr in der Skihütte Neuhof
Rotte Münsterhalden
Montag, 28. Oktober 2024 um 19:30 Uhr im Gasthaus Hirschen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Gedankenaustausch.
Wie uns am Wochenende mitgeteilt wurde, wird ab Montag, 23. September, der neue Anschluss der Münstertäler Straße (L 123 alt) an die Umfahrungsstraße (L 123 neu) gebaut. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich fünf Wochen. In dieser Zeit steht dem Verkehr auf der Landesstraße nur eine Fahrspur zur Verfügung. Deshalb ist eine Ampelregelung notwendig.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wird ab 1. Oktober 2024 als Online-Plattform zur Antragstellung in baurechtlichen Angelegenheiten, als Nachfolge der Prozesse auf service-bw, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) nutzen.
Bauanträge können ab dem 01.10.2024 ausschließlich über das virtuelle Bauamt (ViBa BW) eingereicht werden.
Weitere Informationen unter: www.lkbh.de/bauantrag
Im Virtuellen Bauamt stehen folgende Leistungen digital zur Verfügung:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragen
- Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
Für die Antragstellung als Privatperson benötigt die Bauherrschaft eine BundID. Da bei der Bauantragstellung ein hohes Vertrauensniveau erforderlich ist, wird für die Anmeldung zu dem Online-Dienst für Bauherrinnen und Bauherren ein Online-Ausweis oder das ELSTER-Konto benötigt.
Die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser benötigen ein Unternehmenskonto, "Mein Unternehmenskonto", MUK. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer kann ein ELSTER-Konto erstellt werden.
Hilfestellungen, Downloads oder auch ein Video zur digitalen Antragstellung in baurechtlichen Verfahren sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkbh.de/bauantrag bereitgestellt.
Die Gemeinde wird auch in diesem Jahr alle Halter mit 6 und mehr Ziegen mit einer Ziegenprämie unterstützen.
Aus diesem Grund bitten wir um Mitteilung der zum Stichtag 15. Oktober 2024 gehaltenen Ziegen bis spätestens 31. November 2024.
Entsprechende Meldeformulare sind ebenfalls auf dem Informationsständer neben dem Eingang zum Bürgerbüro erhältlich.
Merkblatt "Stopp Tigermücke" (mit freundlicher Genehmigung der Stadtgärtnerei Basel-Stadt)
Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,
das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.
Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.
Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 13 - 15 Wochen zu rechnen.
Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.
Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.
Ihr Bürgerbüro
Zum Frühjahr 2025 erstellt die Gemeinde Münstertal eine Neuauflage einer repräsentative Image- und Informationsbroschüre. Dieses Druckwerk wird unsere Gemeinde optisch und inhaltlich aus allen Blickwinkeln darstellen – Themen wie Wirtschaftsstandort, Kinder und Jugendarbeit, Gesundheit und Soziales, Freizeit und Kultur werden u.a. aufbereitet.
Vor allem das Thema „Handel und Gewerbe“ wird in dieser Publikation einen großen Stellenwert einnehmen. Für die Unternehmen bietet sich die Möglichkeit einer ausführlichen Darstellung in Wort und Bild. Nach Fertigstellung wird die Broschüre über ca. 5 Jahre an Neubürger, Neuarbeitnehmer und -unternehmer, Interessierte und an ausgesuchte Gäste verteilt. Neubürger erhalten Sie bei Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Zudem wird die Ausgabe im Rathaus, in öffentlichen Einrichtungen und vielen stark frequentierten Geschäften erhältlich sein. Die Broschüre ist sowohl für Bürger und Neubürger als auch für Gäste unserer Gemeinde eine wichtige Orientierungshilfe und Informationsquelle.
Mit der Ausführung wurde der Infoprint Verlag, Herr Ralf Flückiger aus Villingen, beauftragt. Hr. Flückiger wird in den nächsten Wochen persönlich potentielle Teilnehmer*innen ansprechen. Interessenten können sich auch direkt an Herrn Flückiger vom infoprint Verlag (Tel. 0160 96793331 oder info@infoprint-online) wenden.
Aber auch den örtlichen Vereinen möchten wir die Möglichkeit bieten, sich in einem Kurzportrait (1-2 Fotos mit kurzem Text mit maximal 800 Zeichen) zu präsentieren. Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss für die Vereinsportraits der TT.MM.JJJJ ist. Interessenten können sich auch hier direkt an Herrn Flückiger vom infoprint Verlag (Tel. 0160 96793331 oder info@infoprint-online.de) wenden. Einsendungen der Vereine können bis 31.10.2024 berücksichtigt werden.
Am 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten, durch welches insbesondere die Landesbauordnung (LBO) zum Teil wesentlich geändert wurde.
Bislang wurden in Zusammenhang mit baurechtlichen Verfahren im Regelfall sämtliche Eigentümer von einem Bauvorhaben benachrichtigt, deren Grundstücke an das jeweilige Baugrundstück angrenzen.
Mit der vorgenannten Änderung begrenzt der Gesetzgeber die Benachrichtigung von Angrenzern künftig nun nur noch auf Fälle, in denen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts erforderlich werden (§ 55 LBO). Hier können die betroffenen Angrenzer weiterhin innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen Einwendungen vorbringen.
Dies wird künftig dazu führen, dass Benachrichtigungen von Angrenzern nur noch in den benannten und somit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.
Unabhängig von der geänderten Regelung prüft die Untere Baurechtsbehörde die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den jeweils zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Angrenzer, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde oder deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, werden im Nachgang über die jeweilige Entscheidung informiert.
Im Falle der Durchführung eines Kenntnisgabeverfahrens nach § 51 LBO erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung von Angrenzern mehr, da hier eine Entscheidung über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen gesetzlich ausgeschlossen ist.
Diese Änderung findet gemäß § 77 Absatz 1 LBO Anwendung auf Verfahren, die ab dem 25. November 2023 eingereicht wurden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in meinem Wahlkampf habe ich Ihnen versprochen, ein bürgernaher und präsenter Bürgermeister zu sein. Ein Baustein soll hierbei die offene Bürgersprechstunde sein.
In der Bürgersprechstunde haben Sie die die Möglichkeit, mit dem Bürgermeister in Kontakt zu treten und Themen zu besprechen, die Ihnen auf der Seele brennen. Alle dabei angesprochenen Anregungen, Wünsche und Kritikpunkte werden ernst genommen und zur anschließenden Bearbeitung an die Fachämter weitergegeben, falls ich nicht schon in der Bürgersprechstunde direkt helfen kann.
Meine Bürgersprechstunde findet immer am letzten Mittwoch eines Monats ab 16:00 Uhr im Rathaus Münstertal statt.
Die Termine 2024:
30.10.2024
27.11.2024
Für jede Bürgersprechstunde sind fünf Termine mit jeweils 15 Minuten zu vergeben. Eine Anmeldung ist erforderlich, um im Vorfeld sich auf die Themen einzustellen und auch um Wartezeiten zu vermeiden.
Sie können Sie sich bei meinem Sekretariat telefonisch für einen Termin anmelden: Frau Tanja Schneider, Tel. 07636 707 0.
Ich freue mich auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Weichert
Bürgermeister
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.