Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 1. Dezember ist es soweit und ich werde das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Münstertal von Rüdiger Ahlers übernehmen. Für die geleisteten Aufgaben und Entwicklungen in der Gemeinde in den vergangenen 16 Jahren gebührt ihm höchste Anerkennung und Dank. Die Verabschiedung von Rüdiger Ahlers und meine Vereidigung erfolgen dann in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, dem 4. Dezember. Die Wahl eines neuen Bürgermeisters bedeutet stets eine Zäsur aber auch eine Chance, für die Bürgerschaft, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Gemeindeverwaltung und für den Gemeinderat, um die sich stellenden Aufgaben und Herausforderungen in einem neuen Licht anzupacken und auch bei manchen Themen den berühmten Knoten zu lösen. Wichtig ist dabei, Bewährtes beizubehalten, neue Akzente und Ideen einzubringen sowie gemeinsam und im gegenseitigen Respekt den Herausforderungen des sicht- und spürbaren gesamtgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umbruchs zu begegnen. Ein Versprechen aus dem Wahlkampf möchte ich sehr gerne einlösen, nah bei Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern von Münstertal zu sein. Ich freue mich auf Sie, ich freue mich auf Münstertal.

Herzlichst Ihr

Patrick Weichert   

Im Zuge der Bauarbeiten zur Verlängerung des Schmutzwasserkanals im Bereich Stampf, ist die Straße ab dem Anwesen Untere Gasse 41, nach der Einmündung zur Lochmatte, für die Dauer der Bauarbeiten voll gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über den Branden.

Wir hoffen auf ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten.

Die Gemeindeverwaltung. 

Aufgrund häufiger Fragen zu Bestellungen sowie nicht oder falsch gelieferter gelber Tonnen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Alle Anfragen zur gelben Tonne richten Sie bitte ausschließlich direkt an die Firma Remondis.

Kontaktdaten Firma Remondis (gelbe Tonne)
E-Mail: gelbetonnebhs@remondis.de 
Telefon: 0800 1223255

Grund hierfür ist, dass die Verteilung und die Leerung der gelben Tonne privatwirtschaftlich organisiert wird. Auftraggeber sind die dualen Systeme und nicht die Abfallwirtschaft des Landkreises. Die dualen Systeme haben die Firma Remondis mit der Verteilung und der Abfuhr der gelben Tonne beauftragt. Bitte wenden Sie sich daher direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen Remondis.

Auslieferung der gelben Tonne startet

Die Firma Remondis wird ab Mitte Oktober bis Ende Dezember die gelben Tonnen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ausliefern. In Ihrer Gemeinde startet die Verteilung voraussichtlich in Kalenderwoche 47.

Bei Rückfragen zur gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis.

Kontaktdaten: E-Mail: gelbetonnebhs@remondis.de, Telefon: 0800 1223255

Wichtig: Die erste Leerung der gelben Tonne findet ab Januar 2024 statt. Dieses Jahr bereitgestellte Tonnen werden NICHT geleert.

Weitere Infos unter: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/2730093.html

Liste Auslieferung der gelben Tonnen

Starkregenereignisse können nicht verhindert werden, aber mit vorsorgenden Maßnahmen lassen sich die Schäden durch Starkregen vermindern. Sie selbst können aktiv vorsorgen und zielgerichtet Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen. Alle Informationen finden Sie einem Flyer (PDF-Datei) zusammengefasst. Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.

„Sonnenstrom hausgemacht“ – unter diesem Motto hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Photovoltaik-Kampagne gestartet.

Die Kampagne findet statt im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises und hat das Ziel, die Dächer in unserem sonneverwöhnten

Landkreis für die Produktion von erneuerbarem Strom zu nutzen.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Landkreis+_+Politik/Photovoltaik.html

Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

 

Bisher war es Tradition, dass öffentlich in unserem Mitteilungsblatt unseren Alters- und Ehejubilaren gratuliert wird. War keine Veröffentlichung gewünscht, musste man aktiv eine Pressesperre seitens der Jubilare im Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Durch eine Gesetzesänderung bei der Datenschutzgrundverordnung ist es jetzt allerdings so, dass nun für eine Veröffentlichung eine aktive schriftliche Zustimmung vorliegen muss. Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie das Übermitteln bei Bedarf an die örtliche Presse.

Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit

a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten

b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen

c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird

d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen

e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen, sofern uns keine ausdrückliche Zustimmung

vorliegt.

Wünschen Sie eine Veröffentlichung bei Alters- oder Ehejubilaren, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese an gemeinde@muenstertal.de.

Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2023 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.

Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.

Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.