Anlässlich des Viehabtriebes am Samstag, den 7.10.2023, wird die Brandenstraße von 9:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Außerdem kann es im Bereich „Spielweg – Untere Gasse“, zwischen 10 Uhr und 16 Uhr; zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die Besucher des Viehabtriebs dürfen wir bitten, die öffentlichen Parkplätze am Spielweg und am Festplatz zu benutzen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge während der Veranstaltung gewährleistet sein muss.
Im Zuge der Bauarbeiten zur Verlängerung des Schmutzwasserkanals im Bereich Stampf, ist die Straße ab dem Anwesen Untere Gasse 41, nach der Einmündung zur Lochmatte, für die Dauer der Bauarbeiten voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über den Branden.
Wir hoffen auf ihr Verständnis für die notwendigen Arbeiten.
Die Gemeindeverwaltung.
Ab dem 1. Januar 2024 ist im gesamten Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die gelbe Tonne am Start. Sie löst die gelben Säcke ab und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern wie auch Gewerbebetrieben im Landkreis eine vor Umwelteinflüssen besser geschützte Entsorgung von sogenannten leichten Verkaufsverpackungsabfällen wie beispielsweise Joghurtbechern oder Dosen. Der Kreistag hatte diesen Systemwechsel beschlossen.
Um den Privathaushalten den Umstieg so einfach wie möglich zu gestalten, erhält jeder Haushalt ohne weitere Beantragung automatisch eine 240-Liter-Tonne. Diese Tonnen werden ab Dezember 2023 bis Ende Juni 2024 ausgeliefert. Bis dahin werden auch weiterhin bereitgestellte gelbe Säcke bei der Abfuhr mitgenommen.
Auf Wunsch besteht zudem die Möglichkeit stattdessen eine kleinere 120-Liter-Tonne zu beantragen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Hierzu findet sich ab Mitte Juni ein entsprechendes Bestellformular der ALB in den Gemeindeblättern. Die kleinere Tonne kann ab 4. Juni 2023 auch über ein Online-Bestellformular beantragt werden.
Für Großwohnanlagen und berechtigte Gewerbebetriebe besteht zudem die Möglichkeit 1,1 Kubikmeter Rollcontainer zu beziehen, um auch hier der möglichen Platzproblematik gerecht zu werden. Die Hausverwaltungen sowie die IHK und Handwerkskammer werden hierzu separat informiert.
Die immer wiederkehrenden Probleme von aufgerissenen Säcken durch Nagetiere sowie Verwehungen durch Sturm gehören nach der Einführung der Tonne der Vergangenheit an. Darüber hinaus kann die Verteilung von Mikroplastik auf Straßen und Umgebung durch beschädigte Säcke vermieden, die damit einhergehenden Gefahren für Tiere reduziert und ein Beitrag zu mehr Umweltschutz geleistet werden.
Da die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen privatwirtschaftlich organisiert ist, obliegt die Einführung der gelben Tonne grundsätzlich den Dualen Systemen. Die Tonne wird - wie bisher auch bereits - beim Kauf eines Produktes und nicht über die Abfallgebühren finanziert und ist für die Bürgerinnen und Bürger sowie den berechtigten Gewerbebetrieben kostenlos. Dennoch unterstützt die Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, kurz ALB, aufgrund der Bedeutsamkeit und des Wirkungskreises in der Bevölkerung den Einführungsprozess.
Die Leerungsintervalle werden sich ab 2024 von zwei auf drei Wochen verlängern. Dadurch können bis zu 50 Prozent mehr Verpackungsabfälle bei den Bürgerinnen und Bürgern am Abfuhrtag anfallen. Dies sollte bei der Wahl der Tonnengröße zu beachtet werden, zumal Tonnenänderungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Einführung nicht möglich sein werden.
Mehr Informationen zur Einführung der "Gelben Tonne" finden sich unter www.lkbh.de/gelbetonne.
Starkregenereignisse können nicht verhindert werden, aber mit vorsorgenden Maßnahmen lassen sich die Schäden durch Starkregen vermindern. Sie selbst können aktiv vorsorgen und zielgerichtet Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen. Alle Informationen finden Sie einem Flyer (PDF-Datei) zusammengefasst. Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.
„Sonnenstrom hausgemacht“ – unter diesem Motto hat der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seine Photovoltaik-Kampagne gestartet.
Die Kampagne findet statt im Rahmen der Klimaschutzoffensive des Landkreises und hat das Ziel, die Dächer in unserem sonneverwöhnten
Landkreis für die Produktion von erneuerbarem Strom zu nutzen.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Landkreis+_+Politik/Photovoltaik.html
Das Portal service-bw.de ist die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Bisher war es Tradition, dass öffentlich in unserem Mitteilungsblatt unseren Alters- und Ehejubilaren gratuliert wird. War keine Veröffentlichung gewünscht, musste man aktiv eine Pressesperre seitens der Jubilare im Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Durch eine Gesetzesänderung bei der Datenschutzgrundverordnung ist es jetzt allerdings so, dass nun für eine Veröffentlichung eine aktive schriftliche Zustimmung vorliegen muss. Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten sowie das Übermitteln bei Bedarf an die örtliche Presse.
Natürlich haben Sie, als betroffene Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten (Art. 20 DSGVO).
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Somit werden wir ab sofort keine Altersjubiläen im Mitteilungsblatt mehr veröffentlichen, sofern uns keine ausdrückliche Zustimmung
vorliegt.
Wünschen Sie eine Veröffentlichung bei Alters- oder Ehejubilaren, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung aus und senden diese an gemeinde@muenstertal.de.
Die Kalkulationsgrundlagen für die Wassergebühren und Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühren) 2023 stehen noch nicht fest, so dass ein möglicher Anpassungsbedarf nicht mehr vor Jahresende festgestellt werden kann.
Änderungen bei den geplanten Verbrauchsmengen und/oder den Kostenfaktoren können Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren haben. Dies kann zu einer Senkung oder zu einer Steigerung der bisherigen Gebühren führen.
Sofern sich ein Anpassungsbedarf ergibt, wird die Gebührenkalkulation nachgeholt. Eine mögliche Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Die Verwaltung bittet die Gebührenschuldner eine mögliche Gebührenerhöhung einzuplanen.