Ich habe ein Anliegen im Bürgerbüro. Was muss ich tun?

Grundsätzlich ist eine Terminvereinbarung u.a. für folgende Anliegen notwendig:

Änderung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde, Anmeldung des Wohnsitzes, Wegzug ins Ausland, Beantragung Personalausweis-Reisepass-Führerschein, Gewerbeangelegenheiten, Melderegisterangelegenheiten, Kirchenaustritt.

Für Abholangelegenheiten, das Beantragen eines Führungszeugnisses oder das Abholen von Anträgen im Sozialbereich ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Warum brauche ich überhaupt einen Termin?

Unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro müssen eine Vielzahl von Arbeiten durchführen. Daher ist es zum einen wichtig, dass sie sich für die Angelegenheiten vorbereiten können. Andererseits können Sie sich bei einer Terminvereinbarung darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit auch zu diesem Zeitpunkt bearbeitet wird.

Wie mache ich einen Termin aus?

Sie können telefonisch (Tel. 07636 707 26) oder online über unsere Homepage einen Termin vereinbaren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung.

Ich möchte nur etwas abholen. Brauche ich einen Termin?

Bereits beantragte Unterlagen (u.a. Pass, Reisepass, Führerschein) können zu den jeweiligen Öffnungszeiten ohne einen Termin abgeholt werden. Bitte beachten Sie allerdings, dass Bürger*innen mit einem vereinbarten Termin (auch zur Abholung) bevorzugt gegenüber denjenigen Bürger*innen behandelt werden, die ohne Termin bei einer Abholsache im Bürgerbüro vorstellig werden.

Wie sind denn die Öffnungszeiten des Bürgerbüros?

Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind wie folgt:

Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 bis 18:00 Uhr.

Komme ich ohne Termin überhaupt in das Rathausgebäude?

Sie kommen zu den Öffnungszeiten selbstverständlich auch ohne Termin ins Rathausgebäude.

Ich brauche nur eine Auskunft. Was kann ich tun?

Sie können sich per Mail (buergerbuero@muenstertal.de) an das Bürgerbüro wenden oder telefonisch (Tel 07636 707 26). Es ist möglich, dass Sie unsere Mitarbeiterinnen wegen Terminen nicht gleich erreichen können. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal oder schreiben Sie eine Mail.

Ich habe einen wirklich dringenden Notfall und habe keinen Termin. Was kann ich tun?

Unsere Mitarbeiterinnen lassen niemandem im Regen stehen. Im Rahmen unserer personellen und zeitlichen Möglichkeiten helfen wir Ihnen unbürokratisch weiter.

Ehenamen

Das neue Ehenamensrecht ab Mai 2025

Erklärvideo

 

Kindesnamen

Rechtsänderung für Geburtsnamen von Kindern ab Mai 2025

Erklärvideo

Ab dem 1. Mai 2025 werden Passbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital angenommen. Ausgedruckte Passbilder dürfen wir leider nicht mehr verwenden.

Sie haben nun auch die Möglichkeit, Ihr Passbild direkt bei uns im Rathaus anfertigen zu lassen.

Sie können also wählen, ob Sie Ihr digitales Lichtbild in einem Fotostudio oder im Rathaus erstellen lassen möchten.

Termine im Bürgerbüro können Sie sich online reservieren: www.muenstertal.de/buergerservice/terminvereinbarung

Hintergrund für diese neue Vorschrift ist der Kampf gegen das sogenannte Morphing. Bei dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Bildmanipulation ist für das menschliche Auge nur schwer erkennbar. Durch die neuen, strengeren Verfahren sollen Betrug und die Fälschung von Ausweisen erschwert werden.

Bitte beachten Sie, dass für jedes bei uns erstellte digitale Lichtbild eine Gebühr von 6 € erhoben wird.

Bei Fragen zur neuen Regelung steht Ihnen das Team des Bürgerbüros unter 07636/70726 oder buergerbuero@muenstertal.de gerne zur Verfügung.

Gültig ab Montag, dem 17. Februar 2025


Mit der Beantragung eines Personalausweises erhält jede Person – unabhängig von ihrem Lebensalter – den zugehörigen PIN-Brief direkt im Rathaus ausgehändigt.

Hat die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind der Online-Ausweis und die Einmal-PIN deaktiviert. Den PIN-Brief inkl. der darin enthaltenen PUK sollte die antragstellende Person dennoch gut aufbewahren, damit sie die PUK im Bedarfsfall später nutzen kann. Nach Ihrem 16. Geburtstag kann sie den Online-Ausweis kostenfrei in der Personalausweisbehörde aktivieren lassen und dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Die Einmal-PIN benötigt Sie hierfür nicht.


Viele Eltern beantragen einen Personalausweis für ihr Kleinkind lediglich als Ausweisdokument für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Den zum Ausweis gehörigen PIN-Brief erhalten sie dennoch ausgehändigt.

Vollendet das Kind innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Ausweises das 16. Lebensjahr nicht, kann das sorgeberechtigte Elternteil entscheiden, ob der PIN-Brief im Papiermüll entsorgt werden soll oder der PIN-Brief dennoch aufbewahren will.

Informationen zum Direktversand finden Sie hier.

Liebe/r Antragsteller/in von Führerscheinen,

das Bürgerbüro der Gemeinde Münstertal bittet von Anrufen abzusehen, die die Bearbeitungszeit Ihres Führerscheinantrags betreffen. Nach der Antragstellung im Rathaus werden die Führerscheinanträge durch uns zur zuständigen Führerscheinstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gesendet.

Ab diesem Zeitpunkt kann das Bürgerbüro keinerlei Auskünfte darüber geben, wie lange die Bearbeitungszeit gehen wird, wie der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags ist, und warum die Bearbeitung so lange dauert.

Je nach Antrag ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von 10 - 12 Wochen zu rechnen.

Da die Anrufe diesbezüglich inzwischen einen extrem hohen Zeitanteil in Anspruch nehmen, möchten wir Sie bitten, sich bei jeglichen Fragen, Ihren laufenden Antrag betreffend, direkt mit der Führerscheinstelle, Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, E-Mail: fahrerlaubnisse@lkbh.de, in Verbindung zu setzen.

Das Bürgerbüro kann Ihnen in diesen Angelegenheiten leider nicht weiterhelfen und bedankt sich für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgerbüro

Ob es nötig ist, Ihren Führerschein umzutauschen, hängt davon ab wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde, und nicht davon, wann Sie den Führerschein gemacht haben. Beide Daten können sich logischerweise unterscheiden, wenn Sie z.B. im Laufe der Jahre einen alten Papierführerschein gegen einen Plastikkartenformat getauscht haben und sich das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines damit ändert.

  • Stichtag ist der 19.01.2013. Ist Ihr Führerschein vor diesem Stichtag ausgestellt worden und ist es ein PKW Führerschein oder ein Motorradführerschein, dann muss Ihr Führerschein zwingend getauscht werden. Egal, ob es noch der graue Lappen, der rosa Papierführerschein, ein DDR Führerschein oder ein Plastikführerschein ist – all diese Führerscheine müssen zwingend getauscht werden.
  • Ist Ihr Führerscheindokument ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden, müssen Sie nicht umtauschen. Bei diesen Führerscheinen ist bereits ein Ablaufdatum eingetragen.

Hier finden Sie die Fristen für den Führerschein Umtausch, d.h. hier können Sie sehen ab wann Sie Ihren Führerschein tauschen müssen:

Geburtsjahrgänge / Umtausch:

 vor 1953 / bis Januar 2033

1953 bis 1958 / bis Juli 2022

1959 bis 1964 / bis Januar 2023

1965 bis 1970 / bis Januar 2024

ab 1971 und später / bis Januar 2025

Hier finden Sie die Fristen für die Führerscheine die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr / Umtausch:

1999 bis 2001 / bis Januar 2026

2002 bis 2004 / bis Januar 2027

2005 bis 2007 / bis Januar 2028

2008 / bis Januar 2029

2009 / bis Januar 2030

2010 / bis Januar 2031

2011 / bis Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 / bis 19. Januar 2033