Ortsrecht / Satzungen
Bund und Länder können für ihre Wirkungsbereiche Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen) erlassen.
Im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts steht es auch den Städten und Gemeinden zu, örtliche Gesetze (Satzungen) und Rechtsverordnungen zu erlassen. Alle Regelungen dieser Art auf Gemeindeebene werden unter dem Begriff "Ortsrecht" zusammengefasst. Satzungen und Rechtsverordnungen werden durch den Gemeinderat beschlossen und öffentlich bekanntgemacht.
Folgende Satzungen und Rechtsverordnungen gelten in Münstertal
Regelt den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserversorgung sowie den Abwasserversorgungsbeitrag und die Benutzungsgebühr.
1. Änderung zur Abwassersatzung
Regelt die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Vatertierhaltung
Regelt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Regelt die Anpassung der örtlichen Satzungen an den EURO
Örtliche Bauvorschriften zur Durchführung baugestalterischerAbsichten zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes aufgrund § 74 LBO
Gestaltungssatzung (Neufassung)
Enthält die Ordnungs- und Bestattungsvorschriften und regelt die Grabstätten und Grabmale
Regelt die Gebühren für die Benutzung der Belchenhalle mit Foyer zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwandes.
Regelt die Gebühren für die Benutzung der Benutzung der Räumlichkeiten im Dachgeschoss des Kindergartens Obermünstertal zur teilweisen Deckung des entstehenden Aufwandes.
Regelt Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat bzw. seinen Ausschüssen und dem Bürgermeister
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern.
Regelt die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen.
Regelt den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung sowie den Wasserversorgungsbeitrag und die Benutzungsgebühr.
Örtliche Bauvorschriften für Werbeanlagen und Automaten
Die Gemeinde Münstertal erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandssteuer.