Angaben zur Zweitwohnung/zum Nebenwohnsitz

Die Gemeinde Münstertal erhebt für das Innehaben einer Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer. Zweitwohnung ist dabei jede Wohnung, die außerhalb des Grundstücks der eigenen Hauptwohnung zum Zwecke des persönlichen Lebensbedarfes, zu Erholungs-, Berufs- oder Ausbildungszwecken vorgehalten wird.

Durch die Zweitwohnungssteuer sollen die Inhaber von Zweitwohnungen in einem angemessenen Rahmen an der Finanzierung der von der örtlichen Kommune bereitgestellten Infrastruktur beteiligt werden. Daneben dient die Steuer vor allem dazu Mietwohnraum verfügbar zu machen und das Vorhalten von Wohnungen allein zu Erholungszwecken einzudämmen.

Voraussetzungen

keine

Zuständige Stelle

Rechnungsamt

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

Formular Angaben zur Zweitwohnung/zum Nebenwohnsitz