Straßenbeleuchtung defekt

Wenn eine Straßenleuchte defekt ist, informieren Sie bitte das Bauamt. Kleinere Reparaturen übernimmt die Gemeinde. Bei größeren Schäden wird die Meldung an die EnBW als zuständigen Stromversorger weiter gegeben.

Zuständige Stelle

Bauamt

Verfahrensablauf

Wenn eine Straßenleuchte defekt ist, informieren Sie bitte das Bauamt. Kleinere Reparaturen übernimmt die Gemeinde. Bei größeren Schäden wird die Meldung an die EnBW als zuständigen Stromversorger weiter gegeben.

Freigabevermerk

20.04.2015