Straßenbeleuchtung defekt
Wenn eine Straßenleuchte defekt ist, informieren Sie bitte das Bauamt. Kleinere Reparaturen übernimmt die Gemeinde. Bei größeren Schäden wird die Meldung an die EnBW als zuständigen Stromversorger weiter gegeben.
Zuständige Stelle
Bauamt
Verfahrensablauf
Wenn eine Straßenleuchte defekt ist, informieren Sie bitte das Bauamt. Kleinere Reparaturen übernimmt die Gemeinde. Bei größeren Schäden wird die Meldung an die EnBW als zuständigen Stromversorger weiter gegeben.
Freigabevermerk
20.04.2015