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Führerschein umtauschen wann ist dies nötig?

Ob es nötig ist, Ihren Führerschein umzutauschen, hängt davon ab wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde, und nicht davon, wann Sie den Führerschein gemacht haben. Beide Daten können sich logischerweise unterscheiden, wenn Sie z.B. im Laufe der Jahre einen alten Papierführerschein gegen einen Plastikkartenformat getauscht haben und sich das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheines damit ändert.

  • Stichtag ist der 19.01.2013. Ist Ihr Führerschein vor diesem Stichtag ausgestellt worden und ist es ein PKW Führerschein oder ein Motorradführerschein, dann muss Ihr Führerschein zwingend getauscht werden. Egal, ob es noch der graue Lappen, der rosa Papierführerschein, ein DDR Führerschein oder ein Plastikführerschein ist – all diese Führerscheine müssen zwingend getauscht werden.
  • Ist Ihr Führerscheindokument ab dem 19.01.2013 ausgestellt worden, müssen Sie nicht umtauschen. Bei diesen Führerscheinen ist bereits ein Ablaufdatum eingetragen.

Hier finden Sie die Fristen für den Führerschein Umtausch, d.h. hier können Sie sehen ab wann Sie Ihren Führerschein tauschen müssen:

Geburtsjahrgänge / Umtausch:

 vor 1953 / bis Januar 2033

1953 bis 1958 / bis Juli 2022

1959 bis 1964 / bis Januar 2023

1965 bis 1970 / bis Januar 2024

ab 1971 und später / bis Januar 2025

Hier finden Sie die Fristen für die Führerscheine die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:

Ausstellungsjahr / Umtausch:

1999 bis 2001 / bis Januar 2026

2002 bis 2004 / bis Januar 2027

2005 bis 2007 / bis Januar 2028

2008 / bis Januar 2029

2009 / bis Januar 2030

2010 / bis Januar 2031

2011 / bis Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 / bis 19. Januar 2033