Aktuelles
Erwachsenenförderung 2025
Aufruf an die Vereine zur Meldung der Mitgliederzahlen zum 01.02.2025
Gemäß den aktuellen Richtlinien zur Erwachsenenförderung in der Gemeinde Münstertal erhalten „alle im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen, im Münstertal ansässigen, gemeinnützigen Vereine“ einen Förderbetrag. Zur Berechnung dieser Förderung werden alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder über 18 Jahre herangezogen.
Die Auszahlung ist jährlich von den Vereinen, unter Angabe der aktuellen Mitgliederzahlen, zum 01.02. unaufgefordert zu beantragen.
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 01.02.2025 eingereicht werden.
Die sozialen Vereine und Einrichtungen erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag und sind von der Antragsstellung ausgenommen.