Schwerbehinderten-Angelegenheiten
Kranke und behinderte Einwohner, die durch Krankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen. Ausstellungs- und Änderungsanträge sind beim Bürgermeisteramt erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden.
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen können beim Bürgermeisteramt gestellt werden. Dazu muss auf dem Schwerbehindertenausweis noch mindestens ein Verlängerungsfeld frei sein und der Ausweis darf nicht länger als ein Jahr abgelaufen sein.
Zuständige Stelle
Bürgerbüro
Verfahrensablauf
Kranke und behinderte Einwohner, die durch Krankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, können einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen. Ausstellungs- und Änderungsanträge sind beim Bürgermeisteramt erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden.
Anträge auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen können beim Bürgermeisteramt gestellt werden. Dazu muss auf dem Schwerbehindertenausweis noch mindestens ein Verlängerungsfeld frei sein und der Ausweis darf nicht länger als ein Jahr abgelaufen sein.
Freigabevermerk
08.04.2015